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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-06

Wortprotokoll

Die Problematik der Sexualdelikte an Kindern und der Kinderpornographie hat in den Neunzigerjahren sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene sehr stark an Bedeutung zugenommen. Dazu beigetragen haben Aufsehen erregende Fälle von Kindsmissbrauch wie die Fälle Marc Dutroux und René Osterwalder sowie die rasante Entwicklung des Internets mit seinen Missbrauchsmöglichkeiten.

Im März 1996 reichte Ihre Kommission für Rechtsfragen eine Motion ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, eine Revision der Delikte gegen die sexuelle Integrität vorzubereiten. Die Motion, mit der verlangt wurde, dass die Verjährung bei sexuellen Delikten an Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruhe, wurde vom Ständerat im Dezember 1996 als Postulat überwiesen. Mit dem in der Botschaft vorgelegten Entwurf 1 erfüllte der Bundesrat dieses Postulat. Er teilt die Anliegen Ihrer Kommission und der Bevölkerung, dass auf diesem heiklen Gebiet eine Strafverschärfung angebracht ist.

Der Ständerat hat sich für ein neues Konzept entschieden, das Ihnen erläutert worden ist. Der Bundesrat schliesst sich den Beschlüssen des Ständerates an und ist damit einverstanden.

Gemäss Entwurf 2 soll auch bestraft werden, wer harte Pornographie besitzt, d. h. sich solche beschafft oder darüber verfügt. Der Konsum pornographischer Darstellungen, d. h. blosses Betrachten von Pornoheften und Surfen im Internet, soll aber straflos bleiben. Die Schwelle der Strafbarkeit überschreitet der Internetsurfer dann, wenn er die fraglichen Bilder auf seinen Computer herunterlädt.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Grenzziehung in der Praxis nicht einfach sein wird. Er erachtet aber ein generelles Verbot des Konsums von Pornographie als unverhältnismässig. Die Vorlage, die Ihnen der Bundesrat unterbreitet, bildet eine wichtige Massnahme zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.