Killer Hans · Nationalrat · 2011-09-13
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
In Artikel 16 Absatz 2bis geht es um die Regelung der Kosten für die Emissionsrechte für neue Marktteilnehmer, welche fossil-thermische Anlagen, also zum Beispiel mit Gas betriebene Anlagen, realisieren wollen. Der Nationalrat hat im Juni letzten Jahres beschlossen, die kostenlose Zuteilung nur dann zu gewähren, wenn hocheffiziente Anlagen erstellt werden. Das heisst: Es ist zwingend eine Abwärmenutzung zu realisieren. Das bedeutet, dass um jene neuen Anlagen herum ein Fernwärmenetz erstellt werden muss, da nur so der geforderte Nutzungsgrad erreicht werden kann. Der Ständerat hat diese zwingende Voraussetzung gestrichen.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, also den Absatz 2bis zu streichen und somit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, den bundesrätlichen Entwurf zu unterstützen. Wir wollen und dürfen nicht zweierlei Recht schaffen. Die Voraussetzungen müssen für alle Marktteilnehmer die gleichen sein.
Der Begriff "hocheffiziente Anlagen" bedeutet, wie bereits das Gesetz sagt, dass eine Abwärmenutzung vorhanden sein muss. So weit, so gut. Die Abwärmenutzung über beispielsweise einen Fernwärmeverbund ist aber nicht in allen Gebieten möglich, schlicht weil in gewissen Gebieten andere Heizsysteme existieren. Zudem würde die Stromproduktion einer Anlage über die Menge der abgegebenen Wärme gesteuert: Im Sommer würde wenig produziert, im Winter unter Volllast.
Wenn wir also regelmässig Strom produzieren wollen, soll die Anlage regelmässig laufen, nicht nur im Winter. Wir dürfen doch nicht diese unregelmässig Strom produzierenden Anlagen vor den regelmässig in Betrieb stehenden Anlagen mit Gratiszuteilungen bevorzugen. Das geht definitiv in die falsche Richtung.
Lehnen Sie diese Ungleichbehandlung im Interesse einer regelmässigen Stromproduktion ab, und unterstützen Sie die Mehrheit.