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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-13

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-13

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, gemäss dem Antrag unserer Kommission auf die Vorlage nicht einzutreten.

Verschiedene Kommissionen hatten sich seinerzeit mit den Wirren um die Vergabe verschiedener Neat-Baulose und auch mit den möglichen daraus zu ziehenden Schlüssen und Massnahmen befasst. Dabei wurde insbesondere festgehalten, dass die geltenden Verfahrensregeln zu starken Verzögerungen führen können, wenn nämlich dringliche Beschaffungen durch Prozesse jahrelang blockiert werden, weil den Beschwerden durch die Gerichte nachträglich eine aufschiebende Wirkung verliehen wird. Dadurch können erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Die vorliegende Gesetzesrevision geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurück, die in der Folge eingereicht wurden. Auch die GPK hatte sich eingehend mit der Sachlage befasst. Angestrebt wurde insbesondere eine Beschleunigung wichtiger Projekte, vorab durch eine restriktivere Handhabung der Erteilung der aufschiebenden Wirkung, wobei als unabdingbare Voraussetzung aber weiterhin ein genügender Rechtsschutz zu gewährleisten sei.

Nun, das tönt kompliziert, und es zeigte sich, dass es dies auch ist. Bei den eingehenden Diskussionen in der Kommission, nach einigem Hin und Her und nach dem Abklären verschiedenster Varianten zeigte sich, dass eine Änderung des geltenden Rechtes - obwohl der Handlungsbedarf ursprünglich ja eigentlich unbestritten war - nur zu neuen Problemen und Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde. Alle vorgeschlagenen Varianten haben Vor- und Nachteile, zum Teil gewichtige Nachteile.

Es zeigte sich schliesslich, dass das geltende Gesetz unter diesem Gesichtswinkel doch nicht so schlecht ist und dass es deshalb wenig Sinn macht, dieses zu revidieren. Insbesondere die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an wirtschaftlich vorteilhaftem Bauen und dem Rechtsschutz der Betroffenen, der in diesen Verfahren nötig ist, ist nie einfach. Im Verlaufe der Beratungen hat sich diesbezüglich gezeigt, dass die geltende gesetzliche Regelung eigentlich genügt. Sie erlaubt es, und das ist von besonderer Bedeutung, in jedem Einzelfall den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Gefordert sind da natürlich dann insbesondere auch die Gerichte.

Aus all diesen Gründen und in Abwägung aller Vor- und Nachteile können wir uns den Erwägungen und dem Antrag der Kommission anschliessen. Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten.