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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-06-06

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-06

Wortprotokoll

Ich habe beim Eintreten erwähnt, dass die SVP an sich grosse Sympathien gehabt hätte, bei den 18 Monaten zu bleiben. Allein, wir wollten die Minderheitsposition nicht noch aufsplittern. Wir können uns der Minderheit Leuthard - mit 24 Monaten - anschliessen.

Ich möchte Ihnen aber ein paar Gründe sagen, warum. Es ist bereits heute so, dass die Bundesgerichtspraxis fordert, dass eine Strafe, die nicht wesentlich über der Höchstgrenze für den bedingten Strafvollzug liegt, auf diese Höhe abzusenken sei, wenn sich damit der bedingte Vollzug gewähren lässt. Diese Praxis dürfte dazu führen, dass in Zukunft auch Strafen, die nicht wesentlich über den drei Jahren liegen, zur Ermöglichung des bedingten Strafvollzuges auf drei Jahre reduziert werden müssten.

Es ist heute viel von der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die Rede. Von der Frau Bundesrätin hört man das jede Woche mehrfach. Wenn wir 140 Urteile der Zürcher Wirtschaftsstrafkammer analysieren, können wir Folgendes erkennen: Nur in seltenen Ausnahmefällen werden auch bei Tätern, die in mehrfacher Millionenhöhe delinquiert haben, Strafen von mehr als 36 Monaten ausgefällt. Wenn der bedingte Vollzug bis 36 Monate möglich wird, haben diese Leute einen Garantieschein, dass ihnen nichts passiert. Das interessiert vielleicht einige auf der linken Seite des Rates.

Zur Strafe für Vergewaltigungen: Ersttäter werden sehr oft zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Gemäss der vorgesehenen neuen Regelung würden solche Täter mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommen, was aus der Sicht der Opfer unerträglich sein muss. Insbesondere ausländische Vergewaltiger, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, würden ausser der Untersuchungshaft keinerlei spürbare Nachteile wegen ihrer verwerflichen Tat erleiden.

Ich nenne Ihnen noch ein paar andere Fälle, bei denen in aller Regel Freiheitsstrafen unter drei Jahren ausgefällt werden, die bisher aber dann natürlich schon gewirkt haben, weil sie tatsächlich vollzogen worden sind: Raubüberfälle durch Täter, die nicht erheblich mit Vorstrafen belastet sind; das Gros der vorsätzlichen schweren Körperverletzungen; Serieneinbrüche, auch in grosser Zahl und bei Deliktbeträgen in sechstelligem Bereich; Drogenkurierfahrten, auch beim Import von kiloweise harten Drogen; Handel mit harten Drogen bis zu einer Menge von einem Kilogramm brutto bei einem sechsstelligen Umsatz; jeder Handel mit weichen Drogen inklusive Ecstasy, unabhängig vom Umsatz.

Wenn Sie wollen, dass die Täter dieser Deliktkategorien frei und unbehelligt herumlaufen, dann müssen Sie mit der Mehrheit stimmen. Ich empfehle Ihnen aber, die Minderheit Leuthard zu unterstützen.