Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-14
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Es freut mich, dass ich diesem Gesetz etwas sehr Positives abgewinnen darf: Es geht hier um Artikel 18, Auskunftsrecht.
Herr Schwander, Sie sagen, man solle es beim geltenden Auskunftsrecht belassen: Beim sogenannten indirekten Auskunftsrecht, das heute gilt, geht es um eine Nichtauskunft! Da machen Sie eine Anfrage, die zum Datenschutzbeauftragten geht, und der teilt Ihnen dann einfach mit, es gebe nichts Rechtswidriges. Das ist doch kein Auskunftsrecht! Sie sollten doch auch aus den Fichenskandalen, spätestens aus denen der Neunzigerjahre, gelernt haben, dass das Auskunftsrecht etwas ganz Wichtiges ist, um zu verhindern, dass unsinnige Daten und Informationen gesammelt werden. Sie sollten auch gelernt haben, dass wir einen Datenschutzbeauftragten haben, der uns seriös berät und der ganz klar für das direkte Auskunftsrecht ist.
Ich muss Ihnen, Herr Bundesrat Maurer, mein Dankeschön aussprechen, dass Sie mit dieser gesetzlichen Regelung meine Motion umsetzen, indem Sie ein direktes Auskunftsrecht verankern, und zwar in Bezug auf die Staatsschutzdaten. Das ist überhaupt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Herr Schwander, falls Sie das beunruhigen sollte. Man bekommt dann Auskunft; diese darf verweigert werden, wenn gewichtige Sicherheitsinteressen im Spiel sind. Die Auskunft kann also aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen immer noch verweigert werden, und das unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. Das ist doch das Mindeste, das wir in einem Rechtsstaat als Anforderung an irgendwelche Datensammlungen des Staatsschutzes formulieren müssen.
Ich bitte Sie also dringend: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit Geissbühler ab! Es ist längst Zeit, dass wir ein direktes Auskunftsrecht verankern. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das eine Forderung ist, die aus den Kantonen kommt; im Kanton Basel-Stadt hat es eine riesige Auseinandersetzung darüber gegeben. Der Kanton Basel-Stadt möchte das direkte Auskunftsrecht, und wir alle, die einmal mit dem Fichenskandal konfrontiert waren, wissen: Das direkte Auskunftsrecht dient nicht nur dem Schutz der persönlichen Freiheit, sondern auch dem Schutz qualitativ einigermassen hochstehender Datensammlungen, weil man dann bei diesen gezwungen sein wird, die Spreu vom Weizen zu trennen. Vor allem aber gibt es noch eine gerichtliche Überprüfung: Falls grosse Geheimhaltungsinteressen dem Einsichtsrecht entgegenstehen sollten, wird das Gericht die unterschiedlichen Interessen entsprechend gegeneinander abwägen.
Ich bitte Sie also: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit Geissbühler ab, und halten Sie an der Fassung des Bundesrates fest!