Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Ihre Kommission - sie entschied mit 15 zu 8 Stimmen - ist der Meinung, dass die Fassung von Bundesrat und Ständerat richtig ist. Es kann in diesem Gesetz nicht gewissermassen kasuistisch jeder Fall geregelt werden. Der NDB muss einen gewissen Handlungsspielraum beanspruchen können. In der Praxis geht es um konkrete, separate Fälle, es geht um Aufwandersatz, aber auch um Einkommensausfälle, die kompensiert werden müssen, sei es mit Spesen, sei es mit sogenannten Prämien. Ich bin ganz klar der Meinung, dass da eine gesetzliche Reglung nicht nötig ist. Nach Artikel 164 der Bundesverfassung ist alles Wichtige und Wesentliche auf Gesetzesstufe zu regeln; aber Prämien und ein Aufwandersatz im Umfang, wie er in der Kommission genannt worden ist, könnten auch ohne gesetzliche Grundlage ohne Weiteres aus dem Budget des NDB abgegeben werden. Die Steuerfreiheit dieser "Einkommen" bzw. der Kompensation für den Einkommensverlust ist nicht rechtswidrig. Für die Veranlagung der Steuern gibt es Ausnahmen; was nicht steuerbar ist, ist bereits in anderen Gesetzen enthalten. Hier schaffen wir eine weitere Ausnahme.
Selbstverständlich kann es nicht sein, dass man für Dienste, wie sie in Artikel 14a umschrieben werden, der Steuerverwaltung einen Lohnausweis oder einen Beleg vorlegen muss. Das stünde im Widerspruch zum Umstand, dass sich eine solche Tätigkeit nicht in der Öffentlichkeit abspielen darf.