AB 120410
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Hier geht es um eine zentrale Frage. In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass Informantinnen und Informanten dem Nachrichtendienst regelmässig oder einzelfallweise Erkenntnisse mitteilen, die der Aufgabenerfüllung dienen. Das ist einmal der Grundsatz. Jetzt sieht das Gesetz vor, dass diesen Informantinnen und Informanten Entschädigungen und Prämien bezahlt werden können. Es sind also gleichsam bezahlte Informationen. Dann sieht das Gesetz weiter vor - und das ist speziell pikant -, dass die Entschädigungen und Prämien weder besteuert werden müssen noch der Sozialversicherungspflicht, also der AHV, unterliegen. Das ist ganz klar rechtswidrig - selbstverständlich ist das rechtswidrig; wir gehen bei der Besteuerung davon aus, dass alle Einkünfte zu besteuern sind, und dazu gehören auch solche Prämien und Entschädigungen; schütteln Sie nicht den Kopf, es wäre mir neu, dass das Steuergesetz Ausnahmen vorsehen würde; selbstverständlich ist das rechtswidrig.
Ich beantrage Ihnen, dass wir diese Prämien und Entschädigungen streichen. Warum? Die Rechtswidrigkeit bei den Steuern und Sozialversicherungen ist ein Grund dagegen, aber der fundamentale Grund ist folgender: Wenn Sie für Informationen bezahlen, setzen Sie den Informantinnen und Informanten doch völlig falsche Anreize. Dann wird es plötzlich finanziell interessant, irgendwelche Informationen zu liefern. Es ist klar: Es geht um mehr als nur um einen Spesenersatz; die Präsidentin hat in der Kommission ausdrücklich gefragt, ob es sich hier um Spesenersatz handeln würde. Nein, das ist nicht so, es sind darüber hinausgehende Entschädigungen. In der Kommission wurde dann auch ein Fall erwähnt; es geht hier nicht um Geheimnisse, sondern um etwas, was in der Zeitung stand, wonach an Personen, die gegen die Organisation Attac schnüffelten und Informationen lieferten, 10 000 Franken bezahlt worden sind; über die Periode, in der diese 10 000 Franken bezahlt worden sind, weiss ich nichts. Es handelt sich um eine Pressemeldung, die natürlich intern weder bestätigt noch dementiert worden ist. Aber dadurch können Sie sich vorstellen, um welche Summen es hier geht. Man schafft damit klar falsche Anreize, und das schmälert die Qualität der Informationen. Hinzu kommt, wie gesagt, dass die Nichtbesteuerung klar rechtswidrig ist.
Ich bitte Sie, die Absätze 2 und 3 und dann auch die entsprechende Bestimmung im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes zu streichen.