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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2011-09-14

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage. Es ist unserer Delegation bewusst, dass es eine Vorlage mit sensiblem Charakter ist. Wir haben sie deshalb genau angeschaut und sind einstimmig zum Schluss gekommen, dass wir darauf eintreten sollten.

Sie kennen die Vorgeschichte, sie wurde hier schon dargelegt. Wir wissen, dass ursprünglich sehr viele umstrittene Punkte darin enthalten waren, welche auch durch die Medien gingen. Ein Stichwort ist z. B. der Lauschangriff. Der Bundesrat ist aber politisch klüger geworden; er musste politisch klüger werden. Nachdem die erste Vorlage gescheitert ist, hat er alle umstrittenen Punkte daraus entfernt. Die jetzige Vorlage nimmt nur diejenigen Punkte auf, die dringlich sind und die auch im Rat mehrheitsfähig sein sollten, genau wie das im Ständerat bereits der Fall war.

Diejenigen Punkte, die in der Vorlage verblieben sind, sind sinnvoll und nötig. Wir haben also hier keinen grossen Wurf mehr, der in Richtung Staatsüberwachung, in Richtung Lauschangriff usw. geht, sondern wir regeln das, was dringlich ist, was geregelt werden muss und was teilweise auch praktikabler gestaltet werden muss. Ein Beispiel ist das Tätigkeitsverbot, also das Verbot von Tätigkeiten, die dem Ansehen der Schweiz schaden könnten, etwa das Geldsammeln für Terrororganisationen. Nach dem heutigen Recht können solche Aktivitäten nur gestützt auf die Bundesverfassung verboten werden; das soll nun einfacher werden. Künftig soll der Chef oder die Chefin des EJPD ein solches Verbot aussprechen können. Ein weiteres Beispiel dafür, dass eine heute schon bestehende Tätigkeit neu jetzt auch gesetzlich geregelt wird, ist die Lagedarstellung. Wie gesagt, das wird heute schon getan, z. B. im Vorfeld des WEF in Davos. Diese Tätigkeit soll jetzt eine gesetzliche Grundlage erhalten. Schliesslich haben wir eine leichte Modifizierung der Regelung von Meldungen und Auskünften von Amtsstellen. Hier geht es z. B. um eine neue Auskunftspflicht für gewerbliche Transporteure, Autoverleihfirmen, Flugzeuggesellschaften usw. Dies sind ein paar Beispiele. Es gibt in dieser Vorlage natürlich noch einige andere Punkte, auf die wir in der Detailberatung zu sprechen kommen werden.

Unsere Fraktion ist ganz klar für Eintreten. Wir werden in den meisten Detailpunkten dem Ständerat und dem Bundesrat folgen und die Minderheitsanträge mit einer oder zwei Ausnahmen ablehnen. Wir hoffen, dass diesmal unheilige Allianzen, wie sie beim letzten Mal zwischen links und rechts geschlossen wurden, ausbleiben und dass wir ohne grosse Nebengeräusche zu einem klaren Schluss kommen. Eines sei aber jetzt schon gesagt: Wir diskutieren ja jetzt gewissermassen nur über eine BWIS-II-Light-Vorlage. Das heisst aber nicht, dass wir die Lösung der umstrittenen Punkte auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben können. Diese zweite Vorlage muss dann in absehbarer Zeit auch behandelt werden. Der Bundesrat hat in der Kommission vom Jahr 2012 gesprochen, er wird das heute sicher wiederholen. Wir vertrauen darauf, dass dies dann tatsächlich auch so gemacht wird.

Fazit: Das vorliegende Gesetz ist ein kluger Schritt des Bundesrates zurück zum Realisierbaren, und dennoch ist es aus rechtstaatlicher Sicht eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand.