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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-09-14

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14

Wortprotokoll

Wir von der Minderheit II (Freysinger) möchten in Artikel 13a den ganzen Absatz 2 streichen. Warum? Wir sind der Meinung, dass die Erwähnung der Steuerbehörden überflüssig ist. Die Auskunftspflichten der Behörden sind generell in Artikel 13 Absatz 1 geregelt. Dort werden die Behörden zur Auskunft verpflichtet. Alle Behörden, die Artikel 13 Absatz 1 nicht unterliegen, werden in Artikel 13a Absatz 1 erfasst. Auch hier haben wir in Absatz 1 bereits eine generelle Formulierung, dass die Behörden Auskunft geben müssen.

Nun kommt in Absatz 2 plötzlich noch die Steuerbehörde dazu, die auch noch Auskunft geben muss. Auch die Steuerbehörde ist eine Behörde, und es ist uns nicht klar dargelegt worden, weshalb in Absatz 2 ausgerechnet die Steuerbehörde noch aufgeführt werden muss. Wir von der Minderheit II sind der Meinung, dass auch die Steuerbehörde unter Artikel 13a Absatz 1 fällt und nicht noch speziell in Absatz 2 erwähnt werden muss.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit II (Freysinger) zu folgen.