Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-06
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-06
Wortprotokoll
In Artikel 36 geht es um die Folgen der Nichtbezahlung der Geldstrafe. Im geltenden Recht hat der Richter bei Nichtbezahlung der Busse die Strafe in Haft umzuwandeln, wobei 30 Franken Busse einem Tag Haft entsprechen. Diese Umwandlungsverfahren kommen recht zahlreich vor und sind für die Justiz mit grossem Aufwand verbunden. Mit dem Ziel, das neue Tagessatzsystem möglichst praktikabel umzusetzen und den Aufwand zu verkleinern, sowie dem Grundziel, die kleinen Freiheitsstrafen möglichst aus der Welt zu schaffen, hat der Ständerat den Vorschlag des Nationalrates verfeinert und die Kommission des Bundesrates diesen nochmals detaillierter geregelt.
Vom Konzept her tritt auch nach dem Antrag der Kommission an die Stelle der Geldstrafe die Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Der Täter hat dabei immer noch die Möglichkeit, die Busse nachträglich zu bezahlen und sich so der Freiheitsstrafe zu entziehen. Neu geregelt hat die Kommission die Situation derjenigen Verurteilten, die schuldlos nicht bezahlen. Wer die Geldstrafe nicht begleicht, weil sich ohne sein Verschulden die finanziellen Verhältnisse seit dem Strafurteil verändert haben, der kann von der Rechtswohltat nach Absatz 3 Gebrauch machen und beantragen, dass anstelle der Freiheitsstrafe die Zahlungsfrist verlängert, der Tagessatz herabgesetzt oder als Ersatz die gemeinnützige Arbeit angeordnet wird.
Dieses Konzept hat sich in der Kommission mit 18 zu 0 Stimmen und damit einstimmig durchgesetzt.