Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Wenn es in der Politik Verjährungsfristen gäbe, müsste man wahrscheinlich sagen, dieser Einwand sei verjährt. Es ist etwas spät für diese Erkenntnis. Wir haben in der Kommission das Ganze eingehend diskutiert, zuerst beim Folgegeben, dann in der Detailberatung. Wir sind mit 14 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zum Schluss gekommen, dass eine Verlängerung auf zwei beziehungsweise fünf Jahre richtig sei, und unsere Fraktion bleibt dabei: Wir bitten Sie, den Einzelantrag abzulehnen.
Es ist auch eine gewisse Widersprüchlichkeit in der Argumentation: Wenn man Sand in die Augen der potenziell Profitierenden streut, ist es offensichtlich wirkungslos, dann haben die betroffenen Verkäufer und ihre Unternehmen aber auch keine Mehrkosten und haben keine Rückstellungen vorzunehmen. Entweder ist es wirkungsvoll, oder es ist wirkungslos, beides kann es nicht sein.
Wir haben eher einen Einwand in eine andere Richtung: Es wird ein neuer Konsumentenschutzartikel geschaffen, obwohl mit Artikel 8 UWG bereits einer besteht. Es gibt auch andere Käuferinnen und Käufer, die dann gemäss Litera b Ziffern 2 und 3 und deren Kumulation von diesem Fortschritt ausgenommen sind. Ich möchte auf den Einwand von Professor Gauch in der "NZZ" vom 30. August 2011 hinweisen, der sagt, dass mit dieser Vorlage das Schutzbedürfnis anderer Gewerbetreibender und anderer Käuferinnen und Käufer nicht berücksichtigt wird. Aber es ist gemäss dem Titel der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer ein Konsumentenschutzartikel.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des gesamten Verjährungswesens könnte dieser Aspekt unter Umständen wieder aufgenommen werden. Aber für heute bleiben wir bei unserer Zustimmung in der Kommission.
Die FDP-Liberale Fraktion wird dem Antrag der Kommission zustimmen.