Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-15
Wortprotokoll
Sie haben im Verlaufe der Beratungen die beiden Initiativen mehr oder weniger als Paket behandelt und diesem dann zuerst einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenübergestellt. Dieser wurde jetzt eliminiert beziehungsweise vom Ständerat in der Schlussabstimmung am 17. Juni 2011 abgelehnt. Damit haben wir jetzt noch die beiden Initiativen, die zur Volksabstimmung gelangen.
Der Bundesrat wird darüber befinden, wie wir diese vorlegen. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, die hier noch zur Diskussion stehen, ist mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung insbesondere auch der Umstand zu beachten, dass sich die Vorlagen inhaltlich nicht widersprechen. Der Bundesrat ist bestrebt, einen einzelnen Urnengang nicht mit einer unverhältnismässigen Zahl an Vorlagen zu befrachten.
Wenn Sie in der Herbstsession jetzt eine oder beide Volksinitiativen oder auch noch weitere behandeln, so wird der Bundesrat alle diese Initiativen Volk und Ständen entweder im Rahmen des eidgenössischen Urnengangs vom 11. März 2012 oder im Rahmen desjenigen vom 17. Juni 2012 zum Entscheid unterbreiten. Wir werden die Abstimmungen unter Abwägung der rechtlichen sowie der weiteren relevanten [PAGE 1433] Umstände und Elemente, namentlich auch unter Berücksichtigung aller zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden abstimmungsreifen Geschäfte festlegen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.