Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-09-15
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag will, dass Banken, die Publikumseinlagen entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben, nicht im Wertpapierhandel tätig sein dürfen. Mit anderen Worten: Mit dem Minderheitsantrag soll der Boden für das Trennbankensystem gelegt werden. Der Vorteil dieses Systems ist, dass damit das traditionelle Bankengeschäft und die Hochrisikobereiche des Investmentbankings organisatorisch voneinander losgelöst werden. Damit lassen sich die Risiken, die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft bedeuten, erheblich verringern. Tatsache ist, dass ein Zusammenbruch einer der Grossbanken eine Überforderung für das Land darstellen würde. Deshalb gibt es auch zahlreiche Fachleute, die der Einführung des Trennbankensystems viel Positives abgewinnen können. Die USA kannten dieses System seit den Dreissigerjahren und haben es erst vor gut zehn Jahren aufgegeben - leider, sagen wir aus unserer Warte.
Die Expertenkommission hat über diese Frage nie detailliert berichtet. Dagegen hat sie sehr früh - zu früh! - einen politischen Entscheid gefällt: Sie wolle sich nicht in die strukturellen Belange einmischen. Der Bundesrat ist der Expertenkommission gefolgt. Das halten wir Grünen für zu lau. Der Ansatz der Trennbanken ist konsequent, er bringt in der Realität viel. Nicht zuletzt wird damit erreicht, dass der Eigenhandel der Bank ausgeschlossen wird. Ein erkanntes Problem ist, dass die verschiedenen Teile einer Bankengruppe oder einer Grossbank rund um den Erdball einander im Notfall helfen müssen. Eine fehlbare Abteilung kann so unter Umständen eine ganze Bank ins Elend stürzen. Was das bei systemrelevanten Banken bedeuten kann, haben wir im Fall UBS bis zum Überdruss erfahren.
Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung meines Minderheitsantrages nicht in jedem Fall einfach wäre. Wir sind aber auch überzeugt, dass sich diese technischen Fragen lösen lassen. Sie haben vorhin die Frau Bundesrätin gehört, die der Auffassung ist, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Ich bin nicht imstande, das jetzt definitiv zu beurteilen, möchte es aber auch nicht ausschliessen. In unseren Augen ist es entscheidend, dass es mit der Einführung dieses Systems um den Schutz unserer Volkswirtschaft geht. Wenn wir das erreichen, ist das unseres Erachtens auch eine Volksabstimmung wert.
Gegen diesen Antrag wurde in der Kommission vorgebracht, es gelte, die Wirtschaftsfreiheit zu respektieren. Das meinen auch wir. Wo aber die Freiheit einiger weniger die Freiheit vieler bedroht, muss der Staat eingreifen können. Das ist die Ausgangslage in der heutigen Debatte. Ziel der vorgeschlagenen Änderung des Bankengesetzes ist es nach Meinung der Fraktion der Grünen, die systemrelevanten Banken so ins Recht zu fassen, dass eine Katastrophe, wie sie 2008 drohte, ausgeschlossen oder wenigstens, soweit möglich, verhindert werden kann.
Wir bitten Sie: Unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag.