Baader Caspar · Nationalrat · 2011-09-15
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-15
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Abänderung des geltenden Rechts, und zwar um einen zusätzlichen Vorschlag zum bundesrätlichen Entwurf.
In Artikel 3c wird definiert, was als Finanzgruppe gilt. Als Finanzgruppe gelten heute Unternehmen, wenn "sie eine wirtschaftliche Einheit bilden oder aufgrund anderer Umstände anzunehmen ist, dass ein oder mehrere der Einzelaufsicht unterstehende Unternehmen rechtlich verpflichtet oder faktisch gezwungen sind, Gruppengesellschaften beizustehen". Hier haben wir bereits im bisherigen Recht eine explizite Regelung der faktischen Beistandspflicht. Das Gesetz sieht diese als Kriterium für die Betrachtung von Unternehmen als Finanzgruppe vor. Wenn das Gesetz schon die faktische Beistandspflicht als Kriterium vorsieht, dann ist es logisch, dass auch das Bundesgericht diese faktische Beistandspflicht, gestützt auf diese gesetzliche Regelung, bei Finanzkonzernen generell bejaht. Wenn wir an dieser Rechtsprechung etwas ändern und diese faktische Beistandspflicht durchbrechen wollen, dann ist es als Erstes die Aufgabe des Gesetzgebers, eine Korrektur vorzunehmen. Diese müsste hier beginnen.
Deshalb schlage ich Ihnen vor, diesen Schritt im Interesse des Finanzplatzes zu tun. Aufgrund mehrerer Gespräche mit Banken bin ich überzeugt, dass, selbst wenn Sie jetzt in dieser Vorlage keine Ausgliederung der systemrelevanten Funktionen in rechtlich selbstständige Träger beschliessen, die Banken das trotzdem früher oder später tun werden. Und wenn sie das tun werden, dann ist es für sie so oder so wichtig, dass wir hier diese faktische Beistandspflicht streichen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag im Interesse des schweizerischen Finanzplatzes und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu unterstützen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.