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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-06

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Die evangelische und unabhängige Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Allerdings hält sich ihre Begeisterung in Grenzen. Wir stellen fest, dass ein relativ grosser Umbau des Sanktionensystems geplant ist und stattfinden wird. Sie alle wissen, dass ein relativ grosser Umbau, wo es auch sei, in der Gesetzgebung oder auch in Tat und Wahrheit, in einem Haus oder in einem Unternehmen, immer wieder einen grossen Aufwand bedeutet und zumindest vorübergehend mit etwelchen Reibungsverlusten verbunden ist. Wir gehen davon aus, dass auch diese Revision, dieser Umbau, Reibungsverluste beinhalten und nach sich ziehen wird, bis sich die Strafverfolgungsbehörden, die obersten Gerichte, mit dem neuen Sanktionensystem einmal vertraut gemacht haben und eine einheitliche Praxis entwickeln.

Wir sind im Übrigen auch nicht ganz so sicher, dass dieses neue Sanktionensystem alle die von ihm erhofften Wirkungen entfalten wird, auf jeden Fall in dem Umfang entfalten wird, wie man sich das bei der Revision vorstellt.

Es ist klar, dass wir auch die neu eingeführte strafrechtliche Verantwortung des Unternehmens, wie sie in Artikel 102 vorgesehen ist, unterstützen werden. Wir werden auch die [PAGE 534] vereinheitlichte und vereinfachte Verjährungsregelung wie auch die Festlegung von Grundsätzen für den Strafvollzug mittragen. Unsere Fraktion opponiert auch nicht einem neuen Sanktionensystem, von dem ich vorher kurz gesprochen habe. Wir sehen natürlich den Vorteil einer differenzierten und durchlässigeren Sanktionenordnung.

Wir denken, dass mit diesem differenzierteren System auch individuellere und angepasstere Lösungen in den einzelnen Strafverfahren gefunden werden können. Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Wirkungen tatsächlich eintreten würden. Insbesondere würde es uns freuen, wenn die Effizienz der Strafverfolgung durch diese Revision steigen und der Strafvollzug wie erhofft kostengünstiger würde und wenn mit dem neuen Sanktionensystem eine bessere Resozialisierung der Täter erreicht würde.

In dieser Hinsicht möchte ich allerdings vor allzu grossen Erwartungen warnen. Es ist bereits von den Kommissionssprecherinnen gesagt worden, dass die heutige Revision - namentlich die Revision des Sanktionensystems - auf Ideen zurückgeht, die im Ausland zum Teil schon verwirklicht sind und bei uns bereits in den Sechziger- und Siebzigerjahren in die Diskussion kamen.

Inzwischen aber, auch das ist angetönt worden, haben sich die Auffassungen in der Bevölkerung, zum Teil aber auch in den Fachkreisen doch wiederum deutlich geändert. Ich habe dies selbst erlebt, als ich aus den Kommissionssitzungen in die Fraktion zurückkam und diese am Anfang mit relativem Unverständnis auf einige dieser neuen Vorschläge reagierte. Ich habe zu hören bekommen, dass die Bevölkerung von den Strafverfolgungsbehörden - vor allem von den Gerichten - ein schnelles Arbeiten, klare Urteile, eine Arbeit erwartet, die so zügig vorangeht, dass sich die Täter nicht in die Verjährung retten können, aber auch Urteile und Sanktionen, die die Täter beeindrucken.

In dieser Hinsicht ist es ein Anliegen unserer Fraktion, dass das Strafrecht ein scharfes Instrument bleibt. Es darf nicht zu einem blossen Erziehungs- und Resozialisierungsinstrument, einer Resozialisierungshilfe, die niemanden mehr beeindruckt, verkommen. Letztlich ist das Strafrecht das letzte und wirkungsvollste Mittel des Staates, unserer Gemeinschaft also, um jene Leute, die sich nicht an die wichtigsten Regeln unseres Zusammenlebens halten wollen, in die Schranken zu weisen.

Ich fasse zusammen: Unsere Fraktion wird für Eintreten stimmen. Sie macht aber verschiedene Vorbehalte gegenüber den allzu hoch gesteckten Erwartungen und weist darauf hin, dass die Bevölkerung im Moment wahrscheinlich gar nicht so sehr auf eine allzu grosse Verfeinerung unserer Instrumente bei der Strafverfolgung erpicht ist, sondern dass sie sich vor allem eine schnelle, eine klare und eine wirkungsvolle, durchgreifende Strafverfolgung wünscht, die wieder Eindruck macht - nicht nur den einen Tätern, sondern allen Tätern. Auch jenen Tätern, die nicht die gleiche Strafempfindlichkeit aufweisen wie jene Leute, die in unserer Kultur geboren und aufgewachsen sind.