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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-09-15

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-15

Wortprotokoll

Die Finanzkrise sitzt uns immer noch in den Knochen. Wir alle wissen, dass wir damals mit einem blauen Auge davonkamen. Wir hatten dabei mehr Glück als Verstand. Der Staat und die Nationalbank mussten eingreifen und der UBS unter die Arme greifen, um damit Schlimmeres zu verhindern. Eines hat sich während der Finanzkrise deutlich gezeigt - das war uns zu wenig bewusst -: Unsere Grossbanken sind eine Nummer zu gross, um vom Staat gerettet werden zu können. Volkswirtschaftlich sind sie für uns aber von ausserordentlich grosser Bedeutung. Sie ermöglichen und sichern die notwendigen Investitionen unserer Wirtschaft, von den Grossbetrieben bis zu den KMU. Unsere Grossbanken sind, wie auch die übrigen Banken, wichtig für das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Darum brauchen wir sie auch in Zukunft; das ist für uns keine Frage.

Die Banken dürfen aber nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für unser Land werden. Wir müssen bedenken, dass die Bilanzsumme der UBS 2,5-mal und die der CS 2-mal das Bruttoinlandprodukt der Schweiz beträgt. Ein Ausfall einer der Grossbanken würde die ganze Volkswirtschaft gefährden. Darum braucht es diese "Too big to fail"-Vorlage. Es braucht sie, um das Risiko deutlich vermindern zu können, dass der Staat noch einmal eingreifen muss, um eine Grossbank zu retten.

Wir müssen uns auch bewusst sein, dass die Rettung einer der Grossbanken die Finanzkraft des Bundes übersteigen könnte. Die Grossbanken sind aber zu gross, als dass man sie fallenlassen könnte, denn der Schaden für die ganze Volkswirtschaft wäre enorm. Darum ist die Vorlage nötig, damit die Stabilität der jeweiligen Bank, aber auch des ganzen Finanzsystems in unserem Land durch präventive Massnahmen gestärkt werden kann.

Die Notwendigkeit der vorgesehenen Massnahmen wird von der Nationalbank und auch von der Finma deutlich unterstrichen. Die Nationalbank sagt unmissverständlich, dass dringend Handlungsbedarf bestehe. Es handle sich nicht um ein theoretisches Problem, sondern um ein ganz reales, das jetzt gelöst werden müsse. Die Vorlage sei nicht gegen die Banken gerichtet, sondern solle die Banken und den ganzen Finanzplatz und damit auch die ganze Volkswirtschaft stärken. Das sind klare Worte der Nationalbank. Sie sind glaubwürdig und geben wohl die richtige Einschätzung der Situation wieder.

Die erforderlichen Präventionsmassnahmen wurden mit allen betroffenen Kreisen ausdiskutiert. Der Bundesrat hat eine breitabgestützte Expertenkommission eingesetzt, mit dem Auftrag, geeignete Vorschläge für die Lösung des Problems vorzuschlagen. Diese Expertenkommission hat klare und logische Vorschläge unterbreitet. Die Expertenkommission hat aufeinander abgestimmte Kernmassnahmen in den vier Bereichen Eigenmittel, Liquidität, Organisation und [PAGE 1438] Risikoverteilung vorgeschlagen. Die Vorgabe von Eigenmitteln in der Höhe von 19 Prozent ist zwar streng, aber 19 Prozent sind tragbar. Die organisatorischen Massnahmen sind nur subsidiär: Es müssen keine Eingriffe ins Geschäftsmodell vorgenommen werden, ausgewogene Universalbanken sind weiterhin möglich.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind im internationalen Vergleich angemessen. Und wenn wir die Massnahmen international vergleichen, müssen wir sie in einer Gesamtperspektive vergleichen. Ein isolierter Vergleich nur der Eigenmittelanforderungen greift zu kurz. Und wenn die Vorschriften für die Schweizer Banken hoch sind, so erzeugt das auch Vertrauen in unsere Bankinstitute, was sich auf den Finanzplatz Schweiz durchaus positiv auswirken kann.

Die Vorlage stützt sich weitgehend auf den Expertenbericht. Die Nationalbank und die Finma fordern vehement griffige Massnahmen für die Risikoverminderung bei den Grossbanken und für die Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz. Wir von der BDP teilen diese Auffassung voll und ganz. Darum unterstützen wir die Vorlage, sind selbstverständlich für Eintreten und lehnen den Antrag der Minderheit Baader Caspar auf Rückweisung ab.