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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2001-06-06

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Strafgesetzbuchrevision. Unserer Ansicht nach stellt die überarbeitete Version gegenüber dem aktuellen Gesetz einen Fortschritt dar, dies vor allem deshalb, weil sie vorsieht, kurze Gefängnisstrafen durch andere Formen von Strafen zu ersetzen. Das vorliegende revidierte Gesetz bzw. der Gesetzentwurf ist weniger von Moral durchtränkt als das gegenwärtige, aber immer noch stark von einer strafenden und repressiven Grundhaltung geprägt. Uns Grünen ist an der Verteidigung von Freiheiten, an der Menschenwürde und an der Toleranz sehr viel gelegen. Gleichzeitig zollen wir den Regeln, auf denen das Leben eines Kollektivs basiert, Respekt. Das Überschreiten dieser Regeln verlangt Sanktionen, auch wenn diese unserer Ansicht nach nicht gezwungenermassen strafrechtlicher Natur sein müssen.

Wir Grünen beurteilen den ganzen Prozess der Revision auch deshalb kritisch, weil er uns stark von der politischen Sorge beeinflusst scheint, dem Willen gewisser Kreise nachzugeben, welche die Repression verstärken wollen, um die öffentliche Sicherheit besser garantieren zu können. Deshalb sind wir nicht sicher, ob dieser Entwurf, in dem sich der Wille zu strafen mit den Zielen der sozialen Reintegration und mit therapeutischen Massnahmen mischt, sein Ziel, Rückfälle zu verhindern und die Kriminalität zu reduzieren, wirklich erreichen kann. Die Analysen der aktuellen Kriminalität und der präventiven Strategien, welche dieser Revision zugrunde liegen, scheinen uns lückenhaft. Es ist nicht bewiesen, dass die angewandten Massnahmen - wie etwa lange Gefängnisstrafen und Verwahrung - nicht kontraproduktiv sind, denn damit laufen wir Gefahr, die Resozialisierung zu behindern, und provozieren den Widerstand der Betroffenen, anstatt dass Massnahmen getroffen würden, die zur Zusammenarbeit motivieren.

Wenn man den Gesetzentwurf liest, hat man den Eindruck, da werde mit gespaltener Zunge gesprochen. Begriffe wie Strafe und Sanktion für Therapie, Begriffe wie gutes Betragen, Bewährung usw., die im Text immer wieder auftauchen, vermitteln den Eindruck, dass der Begriff Wiedereingliederung die Fassade ist, hinter der der Begriff der Bestrafung konstant präsent ist.

Ein Ziel der Revision, das nicht gern eingestanden wird, besteht darin zu sparen. Es stimmt, dass die kurzen Gefängnisstrafen, die mehr als 90 Prozent der Urteile ausmachen, ganz besonders teuer zu stehen kommen. Wir hätten lieber eine Gesetzesrevision vor uns, die sich nicht vorwiegend vom Sparwillen leiten lässt. Die soziale Reintegration von Menschen, die Verbrechen oder Vergehen begangen haben, geschieht nicht über Repression, Inhaftierung oder schöne Worte, sondern durch konkrete Massnahmen und materielle Hilfe. Stichworte dazu sind soziale Begleitung oder Bildung.

Die soziale Reintegration von Straftätern ist auch nicht einzig und allein Aufgabe der Justiz. Der Gesetzentwurf gibt aber den Richtern praktisch die alleinige Entscheidungsgewalt. Dies zum Nachteil der anderen am Strafprozess beteiligten Personen wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Strafausführungsbehörden oder Wachpersonal. Einzig die Psychiaterinnen und Psychiater spielen eine wichtige Rolle - wichtiger als früher -, aber in potenziell konfliktreicher Beziehung zu den Richtern.

Wir Grünen hätten uns mehr Transparenz im Gesetz gewünscht. Jede und jeder sollte sich in diesem Prozess erkennen und seinen Platz finden, sowohl das Opfer wie der Täter, aber auch die Bevölkerung.

Wer den Gesetzentwurf liest, riskiert, von diesem Vorhaben schnell wieder abzulassen, denn für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen ist der Text unverständlich. Man hat den Eindruck, er sei als Handbuch für die Richterinnen und Richter ausgearbeitet worden, nicht um aufzuklären, was die Gesellschaft als nicht tolerierbar reklamiert oder welches die Rechte sind. Der pädagogische Effekt dieses Textes ist leider praktisch null.

Die Grünen befürchten, dass mit diesem Gesetz die Klassenjustiz nicht abgeschafft ist. Gefängnisexperten haben immer wieder die Befürchtung geäussert, dass die Differenzierung der Strafen für die sozial Privilegierten Vorteile bringt. Geldstrafen und gemeinnützige Arbeiten passen nämlich denjenigen besser, die finanzielle Mittel und eine Arbeitskultur haben, die es ihnen leicht macht, diese Art von Strafen zu erfüllen. Dieses Risiko besteht ebenfalls, wenn bei der Verhängung von Strafen der kulturelle und soziale Kontext der Verurteilten nicht berücksichtigt wird.

Natürlich sind wir bereit, anzuerkennen, dass das Gesetz dies nicht will, dass es im Gegenteil voller guter Absichten ist. Aber ein Gesetz misst man daran, wie es angewendet wird. Zu hoffen bleibt, dass auch die Kantone gewillt sind, das Geld für die nötigen speziellen Einrichtungen und Verbesserungen in Gefängnissen und therapeutische Massnahmen für Sträflinge und Gefangene locker zu machen.

Die Diskussion über die Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern braucht mehr Zeit und Engagement als die politische Debatte, die wir hier führen.

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