Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-09-15
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Für die Kommissionsminderheit soll die Revision dieses Gesetzes bewirken, dass die Risiken für die Allgemeinheit im Falle des Zusammenbrechens einer Grossbank weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Expertenkommission sprach immer nur von Risikoverminderung, und so hat es auch der Bundesrat übernommen. Gleich äusserten sich die Hearing-Teilnehmer in der vorberatenden Kommission, unter ihnen der Verwaltungsratspräsident der UBS, alt Bundesrat Kaspar Villiger. Eine Risikoverminderung ist aber nicht dasselbe wie ein Risikoausschluss, und das sollten wir anstreben.
Es gibt also ein Dazwischen, einen Rest an Risiko zwischen dem Risikoausschluss und der Risikoverminderung. Das wissen die Banken, und sie operieren damit - und der Bundesrat weiss das auch. Deshalb fügte er in Artikel 10a Absatz 1 der Vorlage, der Massnahmen im Bereich der Vergütungen vorsieht, eine Formulierung ein, die so lautet: "Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt ..." Der Bundesrat schreibt also im Gesetzentwurf etwas von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln.
Weil es so ist, dass auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass systemrelevante Banken durch den Staat gestützt werden, vielleicht gestützt werden müssen, wollen wir, dass diese Unterstützung, das Risiko, das die Allgemeinheit, das der Staat damit faktisch übernimmt, auch abgegolten werden muss. Die Allgemeinheit schützt und stützt diese Institute; das darf nicht gratis sein. Auch Kantonalbanken profitieren von einer Staatsgarantie. Dort ist es selbstverständlich, dass sie sie auch abgelten müssen; das Gesetz regelt das entsprechend. Das soll bei den Grossbanken nicht anders sein. Müssen sie für diese faktische Staatsgarantie nichts leisten, verbleiben grosse Risiken bei der Allgemeinheit. Müssen sie eine Abgeltung leisten, werden die Risiken in Richtung der Aktionäre und Investoren verschoben. Das ist richtig, denn diese sind es, die von der faktischen [PAGE 1454] Staatsgarantie am meisten profitieren. Experten schätzen den Profit der Grossbanken daraus auf 4 bis 5 Milliarden Franken - 4 bis 5 Milliarden Franken!
Wir Grünen wünschen uns keine Situation wie 2008 herbei. Wir arbeiten dafür, dass die Risiken für die Allgemeinheit verkleinert, wenn möglich eliminiert werden. Mit der Vorlage heute ist klar, dass für die Allgemeinheit Risiken bestehen bleiben.
Wir bitten Sie deshalb: Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu, denn dann werden diese Risiken der Allgemeinheit auch abgegolten. Wenn dann die faktische Staatsgarantie fallen sollte, entfallen auch die entsprechenden Abgaben.