Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-15
Wortprotokoll
Mit der "Too big to fail"-Vorlage wollen wir ja, dass auch der Konkurs einer systemrelevanten Bank künftig möglich ist, also durchgeführt werden kann, und damit wird die faktische Staatsgarantie, die wir heute haben, weitestgehend aufgehoben. Finanzielle Risiken des Staates zur Rettung einer systemrelevanten Bank bestehen im Grundsatz nicht mehr, mindestens werden diese weitgehend eliminiert.
Wenn die faktische Staatsgarantie wegfällt, weil wir neue Vorschriften haben - Eigenmittel, Liquidität, Risikodiversifizierung und Organisation -, dann fallen ja auch die Vorteile für die Bank weg, und dann gibt es ja auch keine Begründung mehr für eine Bankenabgeltung. Es kann sogar, das wurde gesagt, kontraproduktiv sein, indem man daraus schliessen könnte, dass eine Beistandspflicht kreiert würde, wenn man eine Abgabe im Sinne der Abgeltung eines möglichen Risikos verlangt. Das wollen wir ja nicht.
Ich möchte Sie also bitten, den Minderheitsantrag Schelbert abzulehnen. Ich möchte auch sagen, Herr Vischer, dass wir nicht jedes Risiko ausschliessen können. Ein Restrisiko besteht immer. Das ist in allen Bereichen so. Und ich weiss nicht, wie hoch eine Abgeltung sein müsste, um dann tatsächlich jedes Restrisiko zu eliminieren.
Dann zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer betreffend Vergütungssysteme und Risiko: Mir scheint, die Grossbankenregulierung ist kein geeigneter Ort für allgemeine Vergütungsregelungen. Es ist ja so, dass falsche Anreize durch Vergütungssysteme nicht nur ein Problem der Grossbanken sind, sondern dass wir diese Frage auch in anderen Bereichen haben. Wir schlagen vor, dass dort, wo trotz aller Massnahmen, die wir ergreifen, der Staat noch unterstützen muss, die Vergütungsregelung durch den Bund geregelt werden kann. Wir sollen durch den Bundesrat eingreifen können, aber im Übrigen besteht kein Anlass, in diesem Bereich hier einzugreifen.
Es wurde erwähnt, dass wir ein Rundschreiben der Finma vom 1. Januar 2010 haben. Das richtet sich an Versicherungen und an Banken. Das richtet sich an Bewilligungsträger nach dem Kollektivanlagengesetz. Das sind verbindliche Vorschriften, wie man mit diesen Vergütungen umzugehen hat. Es will auch verhindern, dass weiterhin falsche Anreize gesetzt werden.
Also auch hier möchte ich Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.