AB 120710
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission hat hier etwas beschlossen, was wir unbedingt ändern müssen. Es geht hier nämlich um den Kern der sogenannten progressiven Eigenkapitalkomponente. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, wird diese progressive Komponente zu einer Farce. Der Ständerat hat diese Frage auch diskutiert; es lag dort bei Absatz 3bis der gleiche Antrag vor, wie er jetzt mit dem Antrag der Mehrheit vorliegt. Dieser Antrag ist dann zurückgezogen worden.
Worum geht es hier? Wir haben zwei Zusatzkomponenten von je 3 Prozent, die progressiv sind. Es gibt also einen Zuschlag, je nach Marktanteil, für inländische systemrelevante Märkte; es gibt einen Zuschlag für die Bilanzsumme. Je nach Grad der Resolvabilität, also der Möglichkeit, mit einer Notfallplanung Risiken auszugliedern - darüber haben wir vorhin diskutiert -, gibt es einen Rabatt. Dieser Rabatt ist vorgesehen. Sie sollten eigentlich gemäss dem Einzelantrag Leutenegger Oberholzer beschliessen, dass die Finma diesen Rabatt gewähren kann - sie muss dies nicht tun -, aber nicht bis zu den ganzen 6 Prozent. Es kann nicht sein, dass diese Komponente, die als einzige progressiv ist, vollständig wegfällt. Warum?
Nehmen wir an, dass eines der beiden Unternehmen, von denen wir hier sprechen, so organisiert ist, dass bei ihm schon eine Anpassung mit dem Ziel der strukturellen Entflechtung vorgenommen worden ist. Es ist also zu einer Reduktion der finanziellen Verflechtungen gekommen, die eine Begrenzung von Ansteckungsrisiken zum Ziel hat, und es ist auch operativ schon einiges geschehen. Für die Abwicklung dieser Trennung von systemrelevanten Aufgaben braucht es auch Geld. Das ist dieses eine Prozent, das deshalb stehengelassen werden muss. Der Ständerat hat sich davon überzeugen lassen, dass der Rabatt, den die Finma gewähren kann, maximal 5 Prozent betragen soll. Es macht gar keinen Sinn, überhaupt eine solche Komponente vorzuschlagen, wenn man einfach sagen kann - Sie haben vorhin leider dem Ständerat zugestimmt -: "Wir haben ja eine Notfallplanung, also müssen wir mit unseren Risiken eine progressive Komponente gar nicht mittragen." Damit wird das Ganze ad absurdum geführt.
Wenn jede betroffene Bank sagen kann: "Okay, wir haben diese Notfallplanung, und deshalb müssen wir diese beiden Zuschläge nicht bezahlen, d. h., die Finma muss uns diese 6 Prozent Rabatt gewähren", dann sind eigentlich alle aus dem Schneider und haben diese progressive Komponente nicht - das kann doch nicht sein. Deshalb dürfen Sie bei diesem Absatz 3bis keinesfalls der Mehrheit zustimmen. Ein Minimum von 1 Prozent muss auf jeden Fall bestehen bleiben, weil es hier um die systemrelevanten Banken geht und weil im Falle einer Insolvenz eben auch Geld da sein muss, damit diese Notfallplanung umgesetzt werden kann.
Also, kippen Sie nicht diesen Kernpunkt dieses Artikels, sondern stimmen Sie meiner Minderheit unbedingt zu.