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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-19

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-19

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch kurz zum Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu Ziffer 4 auf Seite 34 der deutschen Fahne. Wenn die Cocos in der Schweiz ausgegeben werden, fällt die Verrechnungssteuer an. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, auf die Verrechnungssteuer zu verzichten. Es geht hier darum, dass wir möglichst günstige Bedingungen für dieses Kapitalinstrument schaffen.

Für Investoren mit Sitz in einem Staat, der mit der Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, sind mit der Steuer belastete Cocos wenig interessant. Der Schweizer Markt ist allenfalls zu wenig aufnahmefähig für den Aufbau von Eigenmitteln mit diesem Kapitalinstrument. Es ist zwar absehbar, dass bald eine Vorlage zur Verrechnungssteuer mit dem Wechsel zum Zahlstellenprinzip kommt. Trotzdem ist nicht gesichert, wie rasch diese Vorlage auch in Kraft treten wird. Es ist daher sinnvoll, hier eine auf fünf Jahre befristete Übergangslösung zu schaffen.

Die Befristung ist im Mehrheitsantrag unter Ziffer III auf Seite 22 der deutschen Fahne festgehalten. Die Ablehnung des entsprechenden Minderheitsantrages bedeutet gleichzeitig, dass der Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer unter Ziffer 4 der Übergangsbestimmungen auf Seite 34 der deutschen Fahne obsolet wird.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

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