Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-09-26
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-26
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit II: Hier geht es um die Kultur und die Lebensweise der Fahrenden oder Jenischen, einer schweizerischen Minderheit, die seit mehreren Jahrhunderten hier lebt. Es sind etwa 30 000 Jenische, die wir in der Schweiz haben, mit ihrer eigenen Kultur, ihrer eigenen Sprache und Lebensweise. Sie alle sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Wie gesagt, es sind insgesamt etwa 30 000. 5000 von ihnen fahren; es möchten dies aber weit mehr tun, vor allem die Jungen - wenn sie Gelegenheit dazu hätten.
Seit die Schweiz die Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert hat, haben die Jenischen das Recht und hat der Bund die Pflicht, die Kultur der Jenischen zu fördern und zu unterstützen. Er hat vor allem aber auch zur Existenzgrundlage beizutragen, das heisst, für den Erwerb des Zuhauses der Jenischen, der Plätze, zu sorgen. Es braucht einerseits zusätzliche Standplätze für den Winter und andererseits zusätzliche Durchgangsplätze für die Reisephase während der Sommermonate. Es gibt gemäss einer Studie in der Schweiz 30 Durchgangs- und Standplätze zu wenig. Zusätzlich braucht es noch 10 grosse Plätze für die grossen Reisendengruppen, auch für solche aus dem Ausland.
Der Bund macht zurzeit ein bisschen etwas: Er spricht 0,4 Millionen Franken pro Jahr für die gesamte Kultur-, Sprach- und Bildungsförderung, für die Unterstützung der Lebensgrundlage. Eigentlich ist dies eine Farce, wie man sieht, wenn man es genau anschaut. Dabei hätte der Bund noch viel an Wiedergutmachung zu leisten. Ich spreche da von der Stiftung "Kinder der Landstrasse", einer Stiftung, die von der Pro Juventute zusammen mit dem Bund geführt wurde. Da wurden den Jenischen systematisch ihre Kinder weggenommen; die Kinder wurden in Heimen versorgt, als Verdingkinder weitergegeben, in der Psychiatrie zwangsinterniert und sogar in Gefängnissen versorgt, und das bis in die Siebzigerjahre. Noch heute gibt es viele Familien, die nicht wieder zusammengeführt wurden.
Von einer wirklichen Unterstützung kann bei diesen 0,4 Millionen Franken pro Jahr nicht gesprochen werden. Die Dachorganisation der Jenischen, die Radgenossenschaft der Landstrasse, leistet viel an Beratung für Gemeinden und Kantone; sie sucht Plätze, vermittelt in Konflikten, führt ein Dokumentationszentrum, hat ein Journal, und das alles mit dem bescheidenen Betrag von 250 000 Franken jährlich. Damit sehen Sie bereits, dass sehr viel Eigenengagement dahintersteckt.
Mein Minderheitsantrag ist in diesem Sinne bescheiden. Wenn wir vergleichen: Die Rätoromanen und [PAGE 1661] Rätoromaninnen, die ich sehr schätze - diese Kultur soll auch gefördert werden, aber es sind viel weniger Menschen als die Jenischen -, werden jährlich mit etwa 13 Millionen Franken unterstützt. Der Minderheitsantrag hier möchte insgesamt, für die gesamten vier Jahre, 12 Millionen Franken; er ist also, wie gesagt, bescheiden. Es ist eine Unterstützung der Dachorganisation, es ist eine Unterstützung für Projekte, gerade auch im Bereich der Sprachförderung, und es ist eine Anschubfinanzierung für die Gemeinden und Kantone und vielleicht auch für Private, damit endlich die nötigen Plätze entstehen. Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit II, diese Erhöhung zu sprechen.
Nun zum Antrag meiner Minderheit VI: Hier geht es um die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen, um eine Erhöhung um 1 Million Franken pro Jahr, insgesamt 4 Millionen. In der Weisung wurde ausgeführt, die Förderung im Bereich Musik sei sehr wichtig und es sei auch im Interesse des Bundes, dass hier mehr gemacht werde, vor allem im Bereich der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Aber wie, wenn nicht mehr Geld gesprochen wird? Jetzt wird die musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche mit 0,5 Millionen Franken pro Jahr gefördert. Das ist sehr wenig. Selbstverständlich, gewisse Dinge gehen auch über die Schule, aber sehr viel läuft ausserhalb der Schule, über Vereine, Privatschulen usw., und vieles hat nationale Bedeutung. Eine zusätzliche Unterstützung wäre dringend nötig, sowohl qualitativ als auch finanziell. Die ausgewiesenen Aufwendungen wären etwa 4,5 Millionen Franken pro Jahr. Ich möchte eine Gesamterhöhung um 4 Millionen, wie gesagt, 1 Million pro Jahr. Damit unterstützen Sie die zusätzliche Förderung der Kinder und Jugendlichen im Bereich Musik, ganz auch im Sinne der Initiative "Jugend und Musik", die wir ja hier auch schon beraten haben.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit VI, diese Erhöhung zu sprechen, um damit den Zugang für alle Kinder und Jugendlichen zu einer musikalischen Förderung zu ermöglichen.