Steiert Jean-François · Nationalrat · 2011-09-26
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-26
Wortprotokoll
Die knappe Minderheit vertritt hier einen Antrag, den Kollega Bischofberger in der ständerätlichen Kommission gestellt hat. Dieser Antrag beruht auf den Berechnungen der 26 Kantone sowie der entsprechenden Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK hat in ihrer Stellungnahme festgehalten, dass im Sinne der Kontinuität vor und nach dem neuen Finanzausgleich, in diesem Sinne auch gemäss den Regeln von Treu und Glauben in den Beziehungen zwischen Bund und Kantonen, bei Verbundaufgaben ein Budget von 120 Millionen Franken in der Kulturbotschaft vorgesehen werden müsse. Das entspricht vier Jahrestranchen in der Grössenordnung dessen, was vor dem NFA für Aufgaben ausgegeben wurde, die heute als Verbundaufgaben gelten.
Es geht einerseits um das Prinzip der Umsetzung von Verbundaufgaben gemäss NFA. Es ist problematisch und ritzt das Vertrauensverhältnis zwischen Kantonen und Bund, wenn man vertraglich eine Aufgabenverteilung vorsieht, diese in einer Volksabstimmung durchbringt, dort klare Zahlen erwähnt und anschliessend den Kantonen locker sagt, sie könnten in etwa dasselbe mit weniger Geld des Bundes ja auch tun; der Bund habe nämlich finanzpolitische Gründe für eine Kürzung.
Wir haben hier im Rat dreimal die Kürzungsvorschläge des Bundesrates wieder nach oben korrigiert, um den gerechtfertigten Begehren der Kantone Rechnung zu tragen. Die SP-Fraktion ist der Meinung: Wenn im Rahmen des Budgets zwei- oder dreimal der gleiche Entscheid gefällt wurde, wenn das Parlament jedes Mal sagt, man sollte mehr Geld einsetzen, müsste der Bundesrat irgendeinmal auf die Idee kommen, den entsprechenden Betrag langfristig einzusetzen. Wir haben das Geld, und wir haben den Kantonen gegenüber die Verpflichtung. Natürlich weiss der Bund, insbesondere der Bundesrat, dass es einfach ist, dort zu kürzen, wo man im Parlament Mehrheiten findet, die den Betrag frischfröhlich wieder aufstocken. Aber man kann nicht ewig so arbeiten; das ist nicht sehr seriös.
Es wurde andererseits gesagt, die Kantone würden das Geld gar nicht brauchen. Das ist zwar teilweise richtig, aber nur dann, wenn man sehr kurzfristig rechnet. Wenn man aber während mehrerer Jahre eine derartige Stop-and-go-Politik betreibt, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden hat, dann hat das zur Konsequenz, dass in den Kantonen Anliegen von Privaten, die durchaus in guter Absicht Arbeiten im Bereich der Denkmalpflege durchführen und mittragen möchten, gestoppt werden. Das hat längerfristig zur Folge, dass man bei den Kantonen und beim Bund den Finanzfluss einschränkt. Die Folge einer solchen Politik ist einfach: Man zwingt die Kantone dazu, dass sie Objekte selektionieren müssen, die schutzwürdig sind; Kollege Altherr hat das im Ständerat betont und schön beschrieben.
Das kann man so nicht machen. Entweder legt man im Gesetz oder in Verordnungen Kriterien dazu fest, was schützenswert ist und was nicht, und bewilligt dann entsprechend die Mittel, oder man hat den politischen Mut zu sagen, man unterstütze die Erhaltung gewisser Objekte nicht. Selektion bedeutet ganz klar, dass man die Erhaltung bestimmter Objekte nicht mehr unterstützen will. In diesem Fall muss der Bund sagen, dass er die Erhaltung bestimmter Kirchen, bestimmter Kapellen, bestimmter Alphütten mit Schindeldächern oder was auch immer nicht mehr unterstützen will. Das kann man machen, aber darüber muss man eine politische Diskussion führen. Es ist politisch nicht sauber, wenn man alles im Katalog behält, aber nicht genügend Geld bewilligt und dann sagt, die Kantone müssten selektionieren, die könnten das machen, ohne den Mut zu haben zu sagen, wo das geschehen soll.
Wir sollten die Konsequenzen unseres Vorgehens tragen und auch die entsprechenden Mittel bewilligen. Man kann nicht permanent Ziele setzen, aber das Geld nicht geben und sagen: Die Kantone bezahlen das schon. Deshalb und im Sinne der Glaubwürdigkeit des Bundes gegenüber den Kantonen beantrage ich Ihnen, der Minderheit zu folgen.