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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-26

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen.

2009 haben wir mit dem Kulturförderungsgesetz die gesetzliche Grundlage verabschiedet, gestützt auf welche wir jetzt die konkrete finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes vorzunehmen haben, und zwar für die nächsten vier Jahre, nämlich die Kreditperiode 2012-2015. Die Vorlage ist sowohl für unser Kulturerbe wie auch für das Kulturschaffen der Schweiz von grosser Bedeutung. Die BDP unterstützt die Zielsetzung der strategischen Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes grundsätzlich, d. h. die kulturelle Vielfalt pflegen, den Zugang zu Kultur verbessern und den Kulturaustausch in der Schweiz und mit dem Ausland fördern. Dies alles ist letztlich für ein vertieftes Verständnis unserer eigenen, aber auch anderer Kulturen zentral. Dabei soll insbesondere auch die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen und Gemeinden gestärkt werden; es soll verstärkt ein nationaler Austausch und Dialog im Kulturbereich stattfinden. Voraussetzung dafür sind sicher auch gute kulturelle Rahmenbedingungen, wofür der Bund, auch wenn er nur parallel oder gar nur subsidiär zu Kantonen und Gemeinden tätig ist, doch eine ganz besondere Verantwortung trägt. Dies gilt umso mehr, als der Aufwand der öffentlichen Hand für die Kultur in unserem Land ja primär bei den Kantonen und Gemeinden anfällt.

Die BDP begrüsst es sodann im Besonderen, dass sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt hat, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem vielfältigen Kulturangebot zu eröffnen. Dies dient einerseits der sozialen Integration, löst aber andererseits Massnahmen aus, die für die ganze Gesellschaft unabdingbar sind und nicht zuletzt für die Schweiz als mehrsprachiges und multikulturelles Land eine ganz besondere Bedeutung haben. Es sind dies Massnahmen in den Bereichen Sprachförderung, Leseförderung und musikalische Bildung; ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die zurzeit in unserem Parlament zur Diskussion stehende Volksinitiative "Jugend und Musik".

Sodann sind in den vorliegenden Regelungen für die vier Kulturinstitutionen des Bundes die aufgabenspezifischen Schwerpunkte zu definieren, für das Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek und das Schweizerische Nationalmuseum. Die BDP ist sodann der Auffassung, dass es, damit eine Gesamtbeurteilung und ein Gesamtüberblick überhaupt möglich sind, insbesondere auch Sinn macht, dass sämtliche Subventionen der Kulturförderung des Bundes, unabhängig davon, ob die Rechtsgrundlagen im Kulturförderungsgesetz selber oder in [PAGE 1651] Spezialgesetzen verankert sind, hier festgelegt werden. Auf die einzelnen Bereiche werden wir in der Detailberatung dann zu sprechen kommen.

Ich möchte zum Schluss aber noch Folgendes betonen: Die vorliegende Kulturbotschaft und die vorgesehenen Massnahmen werden auch etwas kosten. Ja, in verschiedenen Bereichen werden wir Ihnen sogar beantragen, noch etwas mehr als der Bundesrat dafür einzusetzen. Die BDP ist aber angesichts der aufgezeigten Bedeutung dieser Vorlage für unser Land überzeugt, dass die für den Kulturbereich vorgesehenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden und wichtig sind. Dabei darf durchaus auch gesagt werden, dass die Kultur ebenfalls eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Sie ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig, der ein überdurchschnittliches Beschäftigungsvolumen und -wachstum aufweist. Das ist gerade in der heutigen, schwierigen Zeit ein zusätzlicher positiver Aspekt.

Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen die BDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dann den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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