Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Artikel 73 entspricht dem heutigen Artikel 60. Er wurde vom Bundesrat lediglich durch die Geldstrafe ergänzt. Die zugefallenen Vermögenswerte sollen nach dem Willen der Kommission zudem nicht nur zur Deckung des Schadens, sondern auch für eine allfällige Genugtuung des Opfers der Tat verwendet werden können.
Der Streichungsantrag der Minderheit wurde in der Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Wir haben Verständnis für das Grundanliegen, dass eingezogene Vermögenswerte - vor allem Drogenerlöse - zweckgebunden zu verwenden sind. Das kann jedoch nicht im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches gelöst werden, sondern wird derzeit im Rahmen der Sharing-Vorlage - des Bundesgesetzes über die Teilung eingezogener Vermögenswerte - diskutiert und auch im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Gross Jost 98.450 zur Diskussion stehen, welcher Sie Folge gegeben haben.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit abzulehnen.