Grunder Hans · Nationalrat · 2011-09-28
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2011-09-28
Wortprotokoll
Von 1991 bis 2001 wanderten pro Jahr durchschnittlich etwa 26 000 Personen ein. Seit 2001 sind es pro Jahr durchschnittlich 50 000, davon 34 000 aus der EU und 16 000 aus Drittstaaten. Ich konzentriere mich deshalb ebenfalls auf die Personenfreizügigkeit mit der EU.
83 Prozent der aus der EU Eingewanderten verfügen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder höher, 51 Prozent gar über einen Hochschulabschluss. Wir haben es also mit einer Zuwanderung von überdurchschnittlich gut Ausgebildeten zu tun. Aus der EU kommen also primär Arbeitskräfte. Die Zuwanderung aus Drittstaaten hingegen betrifft in erster Linie den Familiennachzug.
Positiv wirkt sich die Personenfreizügigkeit auch auf die AHV aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU zahlen aufgrund der günstigen Altersstruktur deutlich mehr Beiträge, als sie beziehen. Das Wirtschaftswachstum, welches in den Neunzigerjahren und bis 2004 immer jenem der Eurozone nachhinkte, liegt seit 2004 in guten und schlechten Zeiten über jenem des Euroraumes. Dieses Wachstum hat vor allem damit zu tun, dass Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen werden konnten und nicht ausgelagert werden mussten.
Die eingereichte Initiative für einen Einwanderungsstopp verlangt eine Nachverhandlung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Das heisst, die Personenfreizügigkeit müsste in ihrer heutigen Form gekündigt werden, und der Bundesrat wäre aufgefordert, mit der EU ein Abkommen auszuhandeln, das den Vorgaben der Initiative, nämlich Inländervorrang und Kontingent, entsprechen würde. Die entscheidende Frage ist also die folgende: Was sollte die EU dazu bewegen, der Schweiz, obwohl Nichtmitglied, Sonderkonditionen einzuräumen, die Schweizer also besser zu behandeln als die eigenen Mitglieder?
Kann man überhaupt etwas tun? Handlungsspielraum sehen wir bei der Drittstaatenimmigration. Diese muss auf das Nötigste beschränkt werden. Dazu gehört auch, dass der Familiennachzug auf das völkerrechtliche Minimum beschränkt wird. Im Weiteren braucht es eine konsequente Anwendung des Aufenthaltsrechts bei Leuten ohne Arbeit. Hier ist die Schweiz heute noch grosszügiger, als sie es sein müsste; da besteht noch Handlungsspielraum.
Insgesamt hat man gegenwärtig aber den Eindruck, die in der Schweiz lebenden Ausländer seien die Wurzel allen Übels, sie seien verantwortlich für teure Wohnungen, für die Zersiedelung, für Staus auf Autobahnen und Wartezeiten im öffentlichen Verkehr, oder es wird sogar noch deutlicher gesagt, dass wir ohne Ausländer weniger Strom brauchen würden. Das ist ein falscher Ansatz.
Gerade in dieser Session haben wir das Problem der Zersiedelung besprochen. Leute aus den gleichen politischen Ecken, in denen man die Zersiedelung nicht bekämpfen will, argumentieren hier mit den gleichen Worten, als ob sie die andere Lösung nicht sähen.