Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-28
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-28
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Antrag unserer Kommission, dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, das heisst, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Nach Auffassung der Initianten sollen erstens die Gewinne der Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vollumfänglich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden, und die Bruttospielerträge der Spielbanken sollen stärker zur Finanzierung von AHV/IV beitragen. Zweitens verlangen die Initianten eine klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen: Der Bund soll eine umfassende Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Spielbanken haben, die Kantone wären demgegenüber für Lotterien und gewerbsmässige Wetten zuständig.
Die BDP-Fraktion anerkennt die mit der Initiative verfolgten Anliegen. Es ist richtig, dass wir heute im Bereich der Spielbanken sowie der Lotterien und Wetten Abgrenzungsprobleme zwischen Bund und Kantonen haben. Es gibt gewisse Kompetenzkonflikte. Auch die Befürchtung, die aktuelle Verwendung der Erträge aus den Spielen zugunsten von AHV/IV, Kultur, Sport und Sozialem könnte inskünftig beschnitten werden, nehmen wir durchaus ernst. Zudem ist auch das Anliegen berechtigt, die Verfassungsgrundlage für Lotterien und gewerbsmässige Wetten entsprechend zu ergänzen, insbesondere betreffend die Verwendung der Reinerträge zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Zudem sollen mit dem Begriff "Geldspiel" statt "Glücksspiel" alle Spielformen umfasst werden. Wir begrüssen also die Reglementierung in einem einzigen Verfassungsartikel, der die wichtigen Anliegen umfasst: Verwendung der Erträge zugunsten von AHV/IV, Kultur, Sozialem und Sport, Berücksichtigung von Gefahren, klare Regelung der kantonalen Vollzugskompetenzen und Klärung von Aufgaben- und Kompetenzverteilung.
Die Initiative weist jedoch verschiedene Mängel auf: Erstens hat sie für eine Verfassungsbestimmung einen viel zu hohen Detaillierungsgrad, was den gesetzgeberischen Spielraum sehr stark einschränken würde, ohne dabei die eigentlichen Abgrenzungsprobleme zu lösen. Sodann wäre die vorgesehene Regelung auch ein Hindernis für eine umfassende und kohärente Geldspielpolitik. Schliesslich ist auch die Ertragsbindung an die AHV/IV unklar, und es gibt offene Fragen betreffend Gewinne aus Geschicklichkeitsspielen.
Der Bundesrat hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet und vorgelegt, der auf die zentralen Anliegen der Initiative eingeht und der insbesondere kantonale Vollzugskompetenzen im Bereich der Lotterien und Sportwetten und die Verwendung zugunsten gemeinnütziger Zwecke garantiert. Die Formulierung des Gegenentwurfes ist nach Auffassung der BDP insgesamt gut durchdacht. Dabei ist insbesondere festzuhalten, dass keine Ausweitung der Spielaktivitäten beabsichtigt ist, wie das von einigen befürchtet wird, also ganz klar keine Erweiterung der Spiele. Im Gegenteil: Im Vergleich zur geltenden Verfassung wird bestimmten Gefahren der Geldspiele stärker Rechnung getragen.
Der Gegenentwurf ist schliesslich - und das ist wichtig - das Ergebnis einer paritätischen Arbeitsgruppe Bund/Kantone, in der die verschiedenen Interessen eingebracht und auch berücksichtigt wurden. Die BDP hält die vorgesehene klare Kompetenzverteilung mit der Bundeskompetenz für den ganzen Bereich der Geldspiele für sinnvoll. Sie hält auch für sinnvoll, dass zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten zwischen Bund und Kantonen ein besonderes Koordinationsorgan eingesetzt wird.
Wir begrüssen es sodann insbesondere, dass so auf Verfassungsstufe die geltende Finanzierung zahlreicher gemeinnütziger Aktivitäten durch die Kantone verankert wird. Viele derselben könnten nämlich nur schwer anders finanziert werden, spielen aber eine wichtige Rolle in unserer Gemeinschaft. Es ist unseres Erachtens auch besonders wichtig, die Behörden für den gesamten Bereich mit der Spielsuchtprävention zu betrauen. Wir unterstützen den im Gegenentwurf vorgesehenen Auftrag an Gesetzgeber und Vollzugsorgane sehr, den Gefahren der Geldspiele umfassend Rechnung zu tragen.
Ich komme zum Schluss. Die BDP-Fraktion ist mit den hauptsächlichen Zielen der Initiative einverstanden. Die Initiative weist aber die dargelegten Mängel auf. Der direkte Gegenentwurf behebt diese und übernimmt gleichzeitig die zentralen Anliegen der Initiative. Wir sind deshalb überzeugt, dass er eine gute Grundlage für eine kohärente Gesetzgebung im Bereich der Geldspiele ist. Zudem klärt und sichert er die Rolle der Kantone im Bereich der Lotterien und gewerbsmässigen Wetten, und schliesslich wird auch die Spielsuchtprävention klar verankert.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die BDP-Fraktion die Ablehnung der Initiative. Wir stimmen einstimmig dem Gegenentwurf zu und beantragen Ihnen, dies ebenfalls zu tun. Im Übrigen werden wir stets den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen. In der Detailberatung werde ich das Wort nicht mehr ergreifen.