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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Im Jahre 2009 ist mit rund 170 000 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" als ausformulierter Entwurf eingereicht worden. Sie bezweckt einerseits, Gewinne der Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken zukommen zu lassen, und andererseits, die Bruttospielerträge der Spielbanken stärker als heute zur Finanzierung der AHV und IV beitragen zu lassen. Die Initiative will auch eine klarere Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Kantonen. Der Bund soll generell über eine umfassende Gesetzgebung im Bereich der Spielbanken verfügen, die Kantone im Bereich der Lotterien und gewerbsmässigen Wetten.

Nach Auffassung des Bundesrates und Ihrer Kommission für Rechtsfragen weist die Initiative verschiedene Mängel auf. Sie weist einerseits für die Verfassung einen Detaillierungsgrad auf, der den Handlungsspielraum für die ausführende Gesetzgebungsarbeit anschliessend zu stark einschränken würde, ohne die von der Initiative angetönten Probleme im Bereich der Spielbanken, der Lotterien und Wetten zu lösen und ohne die Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund und den Kantonen zu klären. Weiter erweist sich die Initiative aus unserer Sicht als unscharf dort, wo es darum geht, die Ertragsbindung der Spielbankenspiele zugunsten der AHV und IV zu sichern.

Im Grundsatz sind aber sowohl der Bundesrat als auch Ihre Kommission für Rechtsfragen und der Ständerat der Auffassung, die Initiative verdiene nicht nur die Ablehnung, sondern auch einen Gegenentwurf. Diese drei bisher behandelnden Instanzen nehmen die Befürchtungen der Initianten und Initiantinnen auf, das Spielangebot im Bereich der Lotterien und der gewerbsmässigen Wetten könnte inskünftig zugunsten desjenigen in den Spielbanken eingeschränkt und die gemäss der aktuellen Gesetzgebung bestehende kantonale Kompetenz und die aktuelle Verwendung der Erträge [PAGE 1739] aus den Geldspielen zugunsten von AHV/IV, Kultur, Sport und Sozialem könnten beschnitten werden.

Aus diesem Grund legen wir einen Gegenvorschlag mit folgenden drei Hauptakzenten vor:

Erstens schafft unser Gegenvorschlag bzw. der Gegenvorschlag des Bundesrates eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund bliebe nach diesem Projekt für die Spielbanken zuständig; die Kantone erhielten neu - jetzt auf Verfassungsstufe - die Kompetenz zur Bewilligung und Aufsicht über breit verteilte Geldspiele mit grossem Teilnehmerkreis, wie z. B. Lotterien und Sportwetten, und für Geschicklichkeitsspiele gegen Geld.

Zweitens stellt der Gegenentwurf sicher, dass die Gewinne aus diesen Glücksspielen weiterhin zum einen an die Kantone fliessen und dort gemeinnützigen Zwecken - namentlich wie bisher den Bereichen Kultur, Soziales und Sport - und zum andern der AHV zukommen.

Drittens verpflichtet der Gegenentwurf den Bund und die Kantone, den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen - Gefahren wie Spielsucht, Geldwäscherei, Beschaffungskriminalität oder Betrug. Unserer Auffassung nach geht hier der Gegenentwurf weiter als die Volksinitiative.

Mit dieser Begründung sind wir der Meinung, dass wir uns dem Bundesrat und dem Ständerat anschliessen und damit die Initiative ablehnen und den Gegenvorschlag unterstützen sollten. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig. Hingegen gibt es bei den einzelnen Bestimmungen verschiedene Minderheitsanträge. Wir werden darauf zu sprechen kommen.

Vorderhand bitten wir Sie aber, auf das Geschäft einzutreten und den Gegenvorschlag zu unterstützen.

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