Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-28
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28
Wortprotokoll
Schon beim ersten Mal ging es ja darum, dass wir hier bei dieser Frage eine Befristung auf fünf Jahre eingesetzt haben. Die Gegenargumentation lautete dahingehend, dass ein neues Gesetz mit dem Wechsel zum Zahlstellenprinzip kommt; ich denke, so weit sind wir uns einig. Ich habe gesagt, dass dieses Zahlstellenprinzip, dieser fundamentale Wechsel, einige Diskussionen auslösen wird. Es wird hier eine Debatte geben, es wird Beschlüsse geben, beide Kammern werden beraten, und am Schluss wird die Vorlage referendumsfähig sein.
Wenn ich also die Berechnung machen will, ob diese fünf Jahre Befristung für Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer reichen, dann habe ich auch zu erwähnen und zu begründen, dass eben ein Referendum mit einzubeziehen ist. Ich habe es bewusst im Konjunktiv formuliert, Herr Kollege Fehr. Ich glaube nicht, dass Sie und ich nicht wissen, dass es ein Referendum gibt und von wem. Aber man muss es einberechnen, die Referendumsfrist ist gesetzlich vorgesehen.