Lexipedia

Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-09-28

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Beim Entscheid über meine parlamentarische Initiative sind wir heute als Volksvertreter oder Parlamentarier im doppelten Sinne gefordert: einerseits als Vertreter des Schweizervolks, andererseits als Organe der rechtsstaatlichen Demokratie.

Als Volksvertreter sind wir gehalten, die Interessen des Schweizervolkes zu vertreten, und dazu gehört zweifellos auch, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz nicht schlechter behandelt werden als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Genau dies ist aber im Kontext mit dem Freizügigkeitsabkommen und dem Ausländergesetz der Fall. Schweizer mit ausländischen Angehörigen - Ehegatten, Kinder und Eltern - können diese im Vergleich zu EU-Bürgerinnen und -Bürgern nur unter erschwerten Bedingungen in die Schweiz nachziehen und auch nur unter erschwerten Bedingungen mit diesen in unserem Land leben. Einem Schweizer Vater wird der Nachzug seines 14-jährigen ausländischen Sohnes mit dem Argument verwehrt, er hätte diesen früher nachziehen müssen. Wäre der Vater z. B. Pole, könnte er seinen Sohn praktisch bedingungslos nachziehen, auch im Alter von 18, 19 oder 20 Jahren, unabhängig davon, wie lange sein Sohn schon bei den Grosseltern lebte, und unabhängig davon, ob diese krank oder gebrechlich sind. Oder einem sozialhilfeabhängigen binationalen Ehepaar, Schweizerin/Kanadier, kann der Verbleib in der Schweiz verweigert werden, wenn es Sozialhilfe bezogen hat. Wäre die Ehefrau des Kanadiers Spanierin, könnte dem Ehepaar unter den genau gleichen Voraussetzungen der gemeinsame Verbleib in der Schweiz nicht verwehrt werden.

Das Bundesgericht hat uns Parlamentarier am 22. Januar 2010 in einem sogenannten Appellentscheid aufgefordert, diese Inländerdiskriminierung durch Anpassung des Ausländergesetzes zu beseitigen, und hat sogar angedroht, allenfalls könnte das Bundesgericht selbst gezwungen sein, hier für Remedur zu sorgen.

Vor diesem Bundesgerichtsentscheid hatte ich die parlamentarische Initiative 08.494 eingereicht, die verlangte, dass diese Inländerdiskriminierung im Ausländergesetz aufzuheben sei. In der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates fand ich bereits damals eine Mehrheit. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission lehnte dann die Initiative mit dem Hauptargument ab, dass sie erst dann bereit sei, auf meine Initiative einzutreten, wenn das Bundesgericht die entsprechende Praxis überprüft habe. Das ist nun im Januar 2010 mit diesem Appellentscheid geschehen.

Wir dürfen diese Aufgabe nicht dem Bundesgericht oder schliesslich gar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlassen. Wir dürfen dies nicht nur deshalb nicht tun, weil wir es als Volksvertreter unseren Wählerinnen und Wählern schuldig sind, deren Interessen optimal zu vertreten, sondern auch deshalb, weil wir als Parlamentarier von Verfassung wegen an die Grundrechte gebunden und verpflichtet sind, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. So ist es nachzulesen in Artikel 35 Absatz 2 unserer Verfassung. Zu den Grundrechten gehört gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung auch das Diskriminierungsverbot. Dieses verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass Schweizerinnen und Schweizer im Vergleich zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern nicht diskriminiert werden - dies und nichts anderes bezweckt meine parlamentarische Initiative.

Ich appelliere in diesem Sinne an Sie, den Appell des Bundesgerichtes zu erhören und meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.