Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-06-07
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Seit 9 Uhr sprechen wir nun von der Optimierung des Strafen- und Massnahmenvollzugs gegenüber Behandlungsbedürftigen und/oder gefährlichen Tätern. Wer die Vorlage vor sich hat, sieht, wie ausgefeilt, interdependent und ausgeklügelt das Konzept ist, das Bundesrat, Verwaltung und Kommission ausgearbeitet haben. Das Ziel ist, die Gesellschaft vor rückfälligen Tätern zu schützen und diese auf eine rückfallfreie Zukunft vorzubereiten. Diese Ziele sind ebenbürtig. Welche Möglichkeiten bietet das neue Gesetz dazu? Die Verwahrung kann auf verschiedenen Wegen angeordnet werden. Wenn der Weg über eine Massnahme keinen Erfolg verspricht, dann ist es für das Gericht auch möglich, die Verwahrung direkt zusammen mit der Freiheitsstrafe anzuordnen, und zwar bereits bei einer Ersttat, nicht erst im Falle eines Rückfalls, wie das nach geltendem Recht der Fall ist. Die Fälle Hauert und andere können also in Zukunft vermieden werden, wenn das Gericht die Rückfallgefahr von Anfang an richtig einschätzt. Das ist aber gleichzeitig das grosse Problem in diesen Fällen. Bei der Forderung nach definitiver, nicht überprüfbarer, lebenslänglicher Verwahrung geht es aber letztlich um die Frage, ob einem Menschen, unabhängig von seiner Vergangenheit, d. h. auch unabhängig von der Straftat, noch eine Entwicklungsmöglichkeit zugestanden werden soll oder nicht. Der Antrag Schlüer und die Volksinitiative verneinen diesen Anspruch. Sie weisen dem urteilenden Gericht die Aufgabe zu, ein für allemal darüber zu befinden, ob ein Täter "extrem gefährlich" oder "nichttherapierbar" ist. Bei dieser Betrachtungsweise geht es nicht mehr um eine Abwägung des Entwicklungspotenzials des Täters gegen den Anspruch der Öffentlichkeit auf Sicherheit, sondern es wird nur der Sicherheitsaspekt in Rechnung gestellt. Dies ist einer freiheitlichen Rechtsordnung fremd. Dass Opfer von Gewalttaten, aus deren Reihen die Initiative kommt, nicht bereit sind, auf die Menschenrechte eines Straftäters Rücksicht zu nehmen, kann ich nachvollziehen. Auch die Bedenken gegenüber [PAGE 578] dem Strafvollzug nach Mordtaten, die im Urlaub begangen worden sind, sind verständlich. Aber sie entbinden die Gerichte nicht von der äusserst schwierigen Frage, wie denn "extrem gefährlich" oder "nichttherapierbar" interpretiert werden soll.
Die Vorlage, die wir heute beraten, zeigt, wie schwierig es ist, die Rückfallgefahr und die Chancen einer therapeutischen Massnahme zu beurteilen. Wenn dieser Entscheid auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Verurteilung angesetzt ist und keiner Überprüfung zugänglich sein soll, dann wird es beim wundersamen Auftauchen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie sie in Absatz 2 der Initiative beziehungsweise des Antrages Schlüer genannt werden, nicht möglich sein zu beurteilen, welche Auswirkungen diese auf den Täter haben werden. Was den Initianten und offenbar auch Herrn Schlüer vorschwebt, ist eine Art Eingriff, die den Täter sozusagen über Nacht vom Saulus zum Paulus verwandelt. Solche Verwandlungen gibt es aber nur in der Bibel. Bekanntlich verwandelt nicht einmal eine Kastration einen gefährlichen Gewalttätigen in einen harmlosen Mitbürger. Eine Heilung schwerer Persönlichkeitsstörungen ist, wenn überhaupt, nur in einem langwierigen, anstrengenden Prozess möglich, in dem der Täter mit seinen Problemen, seiner Tat und seiner Schuld konfrontiert wird. Initiative und Antrag sagen dazu nichts; sie stellen bloss radikale Forderungen auf und überlassen die Umsetzung und den Vollzug den andern. Diese Aufgabe haben wir übernommen, und wir haben sie ausgeführt.
Der Antrag Schlüer ist damit obsolet. Ich bitte Sie, auch im Namen der SP-Fraktion, ihn abzulehnen.