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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat sich beim ersten Teil von Absatz 5 mit 17 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen für den Antrag entschieden, der nun Mehrheitsantrag ist; es gibt dazu den Antrag der Minderheit I (Schwander). Nach der Ablehnung des Antrages Ingold zu Absatz 1, des jetzigen Antrages der Minderheit Ingold, war die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass es nicht schlecht, ja sogar angemessen oder notwendig wäre, in Absatz 5 eine Ergänzung bezüglich der Spielsuchtprävention vorzunehmen. Eine Differenzbereinigung würde zeigen, ob das der Ständerat mittragen könnte.

Die Minderheit II (Sommaruga Carlo) wünscht eine Ergänzung von Absatz 5 mit der Bezifferung der Abgabe aus den Bruttospieleinnahmen. Einerseits hat Frau Leutenegger Oberholzer auf die Verfassungskonformität hingewiesen, diese sei sicher. Andererseits wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass dies gemäss Subsidiaritätsprinzip erst dann verfassungswürdig wäre, wenn es die Kantone nicht ohnehin regeln würden. Es gibt bekanntlich die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten, die auch von der Sprecherin der Minderheit erwähnt worden ist, in der in Artikel 18 diese Abgabe explizit definiert wird. Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag würde eine Erweiterung auf die Spielbanken vorgenommen, welche bereits heute aufwendige Sozialkonzepte betreiben müssen, die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission bewilligt und auch kontrolliert werden. Wenn die Spielbanken nun zusätzlich 0,5 Prozent abgeben müssen, resultiert daraus unter anderem auch eine Einnahmenreduktion für die AHV und die IV.

Der jetzige Antrag der Minderheit II wurde von Ihrer Kommission für Rechtsfragen mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.