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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-28

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Wir haben eingangs gesagt, dass wir mit dem ganzen Geldspiel in einem Zielkonflikt sind, indem wir auf der einen Seite mit möglichst vielen Spielen viel Geld für gemeinnützige Zwecke generieren und auf der anderen Seite die Suchtprävention vorantreiben müssen.

Mit dem Antrag der Minderheit II (Sommaruga Carlo) wollen wir nicht nur in der Verfassung festschreiben, dass Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung tragen müssen und dass sie eine angemessene Schutzpolitik betreiben müssen. Wir möchten auch vorgeben, wie viele Prozent der Bruttoeinnahmen aus den Geldspielen für die Suchtprävention eingesetzt werden. Die Minderheit beantragt Ihnen, dass in der Verfassung festgehalten wird, dass es 0,5 Prozent der Bruttoeinnahmen sind. Das entspricht der heutigen Regelung, die in Artikel 18 im Konkordat der Lotterien vom 7. Januar 2005 festgeschrieben ist. Wir möchten das jetzt auch auf Verfassungsebene verankern.

Sagen Sie mir jetzt nicht, das sei nicht verfassungswürdig, in die Verfassung gehörten nur Grundsätze. Ich bitte Sie, werfen Sie einen Blick in unsere Verfassung. Da haben wir sehr viele Details geregelt, vor allem dann, wenn es um finanzielle Bedingungen geht. Von daher ist es am richtigen Ort. Es ist auch ein ganz klares Signal, wie viel Geld für die Suchtprävention eingesetzt werden muss; ein Konkordat ist noch keine zwingende Regelung.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II zu folgen.