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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-09-28

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" wurde mit zwei Zielen lanciert: Einerseits soll sichergestellt werden, dass die Geldmittel der Kantone aus Lotterien für gemeinnützige Projekte verwendet werden, und andererseits soll es eine klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Geldspiele geben. Gemäss der Initiative soll der Bund weiterhin im Bereich der Spielbanken über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz verfügen. Im Bereich Lotterien und Wetten dürfte der Bund laut Initiative jedoch nur noch Grundsätze festlegen. Im Übrigen wären die Kantone für die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten zuständig.

Dem ersten Ziel der Initiative kann wohl niemand etwas entgegenhalten, denn die Verwendung von Lotteriegewinnen für gemeinnützige Zwecke hat sich bewährt. Mit den Geldern der kantonalen Lotteriefonds werden Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport unterstützt, die dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen. Die Freiwilligenarbeit - dies sei im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit wieder einmal besonders hervorgehoben - trägt massgeblich und im wörtlichsten Sinne zum Reichtum der Schweiz bei. Kulturelle Vielfalt, ein breites Sportangebot, unzählige soziale Projekte können nur dank dem Einsatz von Hunderttausenden von Freiwilligen realisiert werden. Auch wenn Freiwillige ohne Lohn arbeiten, brauchen kulturelle, sportliche und soziale Projekte eine Finanzierung; dafür sind die kantonalen Lotteriefonds da.

Die Volksinitiative weist im Bereich der Kompetenzzuteilung jedoch Mängel auf, die durch den direkten Gegenentwurf behoben werden. Dieser sieht vor, dass die Verwendung der Reinerträge aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke garantiert ist und dass die Vollzugskompetenzen bei den Kantonen bleiben. Hingegen erhält der Bund eine Gesetzgebungskompetenz im gesamten Bereich der Geldspiele. Positiv an diesem Gegenentwurf ist auch, dass er einen soliden politischen Kompromiss darstellt, auf den sich alle im Bereich Geldspiel wesentlichen Akteure einigen konnten. Auch wir, die FDP-Liberale Fraktion, unterstützen diesen Gegenentwurf, wie ihn die Kommissionsmehrheit ausgearbeitet hat, allerdings bis auf eine kleine Ausnahme; doch darauf kommen wir in der Detailberatung zu sprechen. Zusammenfassend halte ich fest, dass der Gegenentwurf die inhaltlichen Anliegen der Initiantinnen und Initianten aufnimmt, indem er die Verwendung der Lotteriegewinne im Dienste des Gemeinwohls garantiert, dass er jedoch gleichzeitig eine sinnvollere Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen schafft.

Aus diesen Gründen empfehlen auch wir die Ablehnung der Initiative und heissen den Gegenvorschlag gut. Dieser soll aber nicht noch mit Spezialanliegen angereichert werden, wie dies Kommissionsminderheiten fordern. Nur so haben wir auch eine Chance, dass die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen wird.