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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich nehme zuerst zum Minderheitsantrag Stamm Stellung und dann zum Minderheitsantrag Reimann Lukas.

Der Antrag der Minderheit Stamm möchte die Formulierung in Buchstabe a vereinfachen, indem er wieder auf den bisherigen Lotteriebegriff abstellt, diesen dann aber erweitert, indem künftig auch Spiele mit festen Gewinnquoten erfasst werden. Die Formulierung in Buchstabe a ist das Resultat eines Kompromisses, der unter Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Kreise, also all jener, die an der Erarbeitung des Gegenentwurfes beteiligt waren, gefunden worden ist. Diese Formulierung, das muss ich Ihnen einfach sagen, ist ein zentrales Anliegen insbesondere der Kantone und des Initiativkomitees und sollte deshalb auch aus Sicht des Bundesrates nicht ohne Not geändert werden; Sie könnten damit den erzielten Kompromiss gefährden. Die Formulierung, wie sie jetzt im indirekten Gegenvorschlag steht und von der Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt wird, ist auch eine Folge der Kritik des Bundesrates an der Initiative. Der Bundesrat wirft der Initiative ja vor, dass sie ihr Ziel verfehlt, weil sie die Kompetenzen von Bund und Kantonen eben gerade nicht klar abgrenzt, weil sie auf den unklaren Lotteriebegriff als Abgrenzungskriterium abstellt. Wenn Sie den Minderheitsantrag Stamm annehmen, hätten Sie im Gegenentwurf genau den gleichen Nachteil.

Es ist auch so, dass dieser Antrag gewisse Spiele, nämlich bestimmte Formen der Totalisatorwetten, nicht mehr umfasst und dass damit gewisse Lücken geschaffen würden. Das ist ja wohl nicht das, was die Minderheit beabsichtigt hat. Schliesslich kann ich auch die Befürchtungen zerstreuen, wonach gemäss Mehrheit die Möglichkeiten der Kantone, Spiele anzubieten, ausgeweitet würden. Ich sage es hier noch einmal in aller Klarheit: Mit der Formulierung der Mehrheit ist keine Ausweitung der zugelassenen Spiele vorgesehen. Ich darf auch daran erinnern, dass der Bund gemäss Absatz 1 ja eine umfassende Zuständigkeit erhält, Vorschriften über die Geldspiele zu erlassen. Er kann also Vorgaben machen, die notwendig erscheinen, damit keine Ausweitung der Spielaktivitäten erfolgt.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Stamm abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.

Ich äussere mich jetzt noch zum Minderheitsantrag Reimann Lukas. Er sieht vor, dass Absatz 3 um einen Buchstaben d ergänzt wird, wonach die Kantone für die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Jass- und Pokerturnieren zuständig sein sollen, bei denen der einmalige Einsatz 100 Franken nicht überschreitet. Der Antrag der Minderheit Reimann Lukas steht vermutlich im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgten Entscheid des Bundesgerichtes, das Pokerspiel in der Variante Texas Hold'em als Glücksspiel einzustufen und es damit ausserhalb der Spielbanken zu verbieten.

Ich möchte zuerst Folgendes sagen: Jassturniere sind schon heute grundsätzlich zulässig, weil das Jassen als Geschicklichkeitsspiel angesehen wird, und das dürfte auch in Zukunft so bleiben. Was das Pokern anbelangt, gilt es, Folgendes zu sagen: Es würde einer kohärenten Gesetzgebung widersprechen, wenn man auf Verfassungsstufe für dieses Glücksspiel - das Bundesgericht hat das Pokern als Glücksspiel qualifiziert - eine Ausnahme schaffen würde. Eine solche neue Bestimmung wäre einerseits wirklich auf der falschen Stufe angesiedelt, eben auf Verfassungs- statt auf Gesetzesstufe, andererseits müsste der Gesetzgeber doch zuerst noch eingehend prüfen, ob für gewisse Glücksspiele eine Ausnahme gerechtfertigt wäre. Damit sage ich Ihnen, dass es mit dem vorgeschlagenen Artikel möglich wäre, eine solche Ausnahme auf Gesetzesstufe vorzusehen. Tun Sie das aber bitte nicht auf Verfassungsstufe.

Etwas möchte ich auch noch sagen, damit Sie sich da nichts vormachen: Auch wenn Sie jetzt den Antrag der Minderheit Reimann Lukas annehmen, haben Sie keine Garantie, dass das Pokern dann in der vorgesehenen Form auch [PAGE 1752] zugelassen wird. Denn hier steht nur, dass die Kantone für die Erteilung der Bewilligungen und für die Beaufsichtigung zuständig sind. Es heisst aber nicht, dass die Kantone diese Bewilligung dann auch erteilen werden. Ich bitte Sie daher, diese Frage auf der richtigen Stufe, nämlich auf Gesetzesebene, zu regeln und jetzt nicht mit dem Versuch, eine solche Ausnahme zu erzwingen, den Leuten etwas vorzumachen. Ich sage es noch einmal: Die Kantone müssten zuerst eine solche Bewilligung erteilen, und das wäre auch mit dem Minderheitsantrag nicht garantiert.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit und dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit Reimann Lukas abzulehnen.