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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-09-28

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Nidegger zu folgen.

Zuerst eine Vorbemerkung: Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass der Ständerat von Hauruck-Übungen, von Alibi- oder Schmalspurübungen gesprochen habe; das sind alles Wörter, die darauf hindeuten, dass wir nicht fundiert gearbeitet hätten. Das weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. Wir haben das Zweikammersystem, und es kommt durchaus und häufig vor, dass der Ständerat eine andere Meinung hat, aber eine solche Beurteilung über uns als Nationalrat lasse ich nicht zu; das möchte ich hier erwähnt haben. Da muss sich der Ständerat gegenüber dem Nationalrat mehr Respekt gebieten, denn die Lösung, die der Ständerat vorschlägt, kommt ja aus der Subkommission des Nationalrates. Mit diesen Wörtern jetzt indirekt den Nationalrat so zu beurteilen, das lasse ich nicht zu. Ich bitte Sie darum, dass Sie das gegenüber dem Ständerat auch zum Ausdruck bringen.

Wir haben uns sehr fundiert und vertieft mit dieser Vorlage und allem, was der Ständerat vorschlägt, auseinandergesetzt, bzw. wir haben uns noch mit mehr auseinandergesetzt, nicht nur mit dem, was jetzt vorliegt. Wir hatten uns aber am 11. März 2009 im Nationalrat mit 99 zu 92 Stimmen gegen eine grosse Reform ausgesprochen. Wir waren damals lediglich dafür, dass Verheiratete ihren Ledignamen vor den Familiennamen setzen können, wenn die Familie den Namen des Partners führt; das war ja auch die Forderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das wollten wir umsetzen, und das haben wir auch umgesetzt. Wir haben dieser Lösung hier im Nationalrat am 10. Dezember 2009 mit 88 zu 54 Stimmen zugestimmt.

Das ist die Lösung, die die Minderheit Nidegger nach wie vor will. Wir sollten diese Lösung beibehalten und nicht weiter gehen, denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlangt nicht, dass eine Person von der Geburt bis zum Tode den gleichen Namen tragen oder dass zum Beispiel den Brautleuten bei der Namenswahl volle Autonomie zugestanden werden muss.

Wir von der SVP sind klar der Meinung - das ist unsere Sicht -, dass es im Hinblick auf gemeinsame Kinder wichtig ist, dass der Name von Beginn der Ehe an klar feststeht, und zwar automatisch; das ist liberaler, als wenn man später sagt, welchen Namen das Kind tragen muss. Und welcher Name soll feststehen? Da haben die Brautleute genügend Wahlmöglichkeiten! Ich möchte das einmal in Erinnerung rufen. Sie haben alle Varianten auf der oberen oder, je nachdem, aus welchem Blickwinkel Sie das betrachten, auf der [PAGE 1762] unteren Stufe; ihnen stehen mathematisch gesehen alle Varianten offen. Wird vor der Heirat nichts unternommen, gilt automatisch der Name des Ehemannes als Familienname, und die Ehefrau muss ihren Namen aufgeben. Möchte ein Paar aber den Namen der Braut als Familiennamen führen, muss vor der Heirat ein entsprechendes Gesuch mit der Angabe von Gründen an die Regierung gestellt werden. Es ist jetzt teilweise gesagt worden, das sei eine administrative Hürde. Aber Sie müssen einmal schauen, was für administrative Hürden jetzt mit Ihrer Lösung aufgebaut werden; die sind nicht kleiner. Solche Gesuche werden heute in der Praxis bewilligt. Ich habe im Kanton Schwyz, einem eher konservativen Kanton, bis jetzt noch keine Ablehnung gesehen.

Wir haben auch mit der heutigen Regelung Möglichkeiten für Kompromisse. Bei Doppelnamen ist es so: Wer den Namen des Ehepartners als Familiennamen angenommen hat, darf seinen bisherigen Namen ohne Bindestrich dem Familiennamen voranstellen. Der Doppelname mit Bindestrich ist kein offizieller, amtlich gültiger Name, es ist jedoch erlaubt, ihn im Alltag zu verwenden.

Wenn Sie all diese Varianten nach geltendem Recht einmal auflisten, sehen Sie, dass letztlich alle grundlegenden Varianten möglich sind. Wenn jetzt einfach behauptet wird, man hätte einen bürokratischen Aufwand und müsste Anträge stellen, um solche Dinge zu ändern, erwähne ich nur die in der neuen Lösung vorgesehene Möglichkeit, den Namen des Kindes nach einem Jahr zu ändern - das ist dann Bürokratie!

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.