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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-12

Wortprotokoll

Der Vertreter der Minderheit hat drei Gründe angegeben, weshalb er der Meinung ist, dass diese Rechnungslegungsstandards von der Börse und nicht vom Bundesrat festgelegt oder anerkannt werden sollen. Ich möchte Ihnen dazu schon noch etwas sagen: Es ist richtig, dass die Schweizer Börse von der Finma beaufsichtigt wird; das ist so vorgesehen, und das macht die Finma auch. Aber hier geht es nicht um das Funktionieren der Börse, sondern hier geht es darum, dass Standards für die Rechnungslegung, die für alle Publikumsgesellschaften gelten, anerkannt werden. Das ist eine Aufgabe, die nicht an eine privatrechtliche Aktiengesellschaft delegiert werden kann. Es ist auch aus staatspolitischer Sicht eine grundlegende politische Aufgabe, die von einem demokratisch legitimierten Gremium wahrgenommen werden soll. Es geht hier nicht einfach um eine börseninterne Angelegenheit, sondern es geht darum, welche Standards für die Rechnungslegung in der Schweiz anerkannt werden und welche nicht.

Zum Argument von Herrn Ständerat Luginbühl und der Minderheit, dass man nicht schnell genug handeln könnte: Ich muss Ihnen sagen, dass der Bundesrat in 48 Stunden eine Ämterkonsultation durchführen kann. Dass man nicht schnell genug agieren könnte, ist wirklich nicht das richtige Argument. Standards werden auch nicht alle 48 Stunden gewechselt. Hier geht es aber sicher nicht um die Frage des Tempos, sondern hier geht es darum, dass nicht eine privatrechtliche Aktiengesellschaft entscheidet, sondern dass der Bundesrat diese Entscheidung fällt.

Solche Entscheide werden nicht irgendwo im luftleeren Raum gefällt. Man kann heute davon ausgehen, dass die drei wichtigen Standards, nämlich Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP, vom Bundesrat als Standards anerkannt werden. Das ist kein Geheimnis. Wenn weitere international anerkannte Standards oder Standards, die auch für Schweizer Publikumsgesellschaften wichtig sind, hinzukommen, wird der Bundesrat selbstverständlich die entsprechenden Anpassungen vornehmen.

Ich muss auch noch das dritte Argument des Anführers der Minderheit ansprechen: Wenn es schon um Zielkonflikte geht, dann muss ich Ihnen sagen, dass die Börse mit der starken Dominanz der zwei Grossbanken eher einen Zielkonflikt zu bewältigen hat als der Bundesrat. Der Bundesrat wird die entsprechenden Interessenten einbeziehen, wie das bei Verordnungen immer geschieht, und damit ist sichergestellt, dass die unterschiedlichen Interessen und die unterschiedlichen Sichtweisen vertreten sind. Wenn Sie es an die Börse delegieren, dann haben Sie allenfalls eine einzige Sichtweise. Ich glaube, das ist für die Anerkennung dieser Standards nicht genügend.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben.