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Janiak Claude · Ständerat · 2011-09-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Das ist ein Thema, das wir hier in den ersten beiden Durchgängen schon mehrfach behandelt haben. Die Differenz betrifft die Konzernrechnung.

In der Kommission gab es den Antrag, sich dem Nationalrat anzuschliessen, und den Antrag, diese Bestimmung zu streichen und sich damit dem Bundesrat anzuschliessen. Es geht um die Konsolidierungspflicht. Heute setzt das Aktienrecht für die Konsolidierungspflicht die einheitliche Leitung, [PAGE 723] das heisst die tatsächliche Ausübung der Beherrschung, voraus. Das ist das sogenannte Leitungsprinzip.

Der Bundesrat schlägt nun den Wechsel zum sogenannten Kontrollprinzip vor. Zudem soll die Pflicht neu für alle juristischen Personen gelten. Die ursprüngliche Version, die wir beschlossen haben, sah eine Wahlfreiheit für alle rechnungslegungspflichtigen juristischen Personen vor. Demnach müsste im Grundsatz das neue Kontrollprinzip angewendet werden, ausser wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass nicht es, sondern das kontrollierte Unternehmen die einheitliche Leitung wahrnimmt. Der Nationalrat geht weniger weit, er sieht die Wahlfreiheit nur für Stiftungen, Genossenschaften und Vereine vor.

Die Mehrheit Ihrer Kommission legt Wert auf die Sicht des öffentlichen Interesses und ist der Meinung, dass hier dem Bundesrat zu folgen sei, da es um die volkswirtschaftlich besonders relevanten Unternehmen geht. Es geht um das Konzept, wonach wirtschaftliche und rechtliche Risiken - das ist eigentlich die zentrale Aussage - zwar auf verschiedene Unternehmen verteilt werden dürfen, als Kompensation aber eine aussagekräftige Konzernrechnung zu erstellen ist. Es geht um den Schutz der Investoren, der Gläubiger, der Minderheiten und weiterer Stakeholder. Man will dafür sorgen, dass die grössten Risiken und die kritischen Punkte bei der Muttergesellschaft und nicht bei der konzernrechnungsführenden Tochter angesiedelt werden.

Das ist der Grund, weshalb die Mehrheit hier dem Bundesrat folgen wird. Es wird auch auf Erfahrungen verwiesen, die gemacht worden sind, beispielsweise bei der Erb-Gruppe; das hat zu den Ergebnissen geführt, die bekannt sind. Das ist die Auffassung der Mehrheit, die sich dem Bundesrat anschliessen wird.