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Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

In Artikel 50 geht es um den Inhalt eines zu begründenden Urteils. Die Kommission beantragt Ihnen hier einstimmig, den Entwurf des Bundesrates zu übernehmen.

Wir möchten, dass im Urteil nicht nur die Umstände, sondern auch deren Gewichtung bei der Zumessung der Strafe festgehalten werden. Dies entspricht auch der bisherigen Praxis des Bundesgerichtes, wonach nicht nur die Gründe, sondern auch der Umstand, in welchem Grad sie vom Gericht strafmildernd oder straferhöhend berücksichtigt wurden, ins Urteil gehören. Nur so kann auch der Verurteilte die Richtigkeit der Bemessung überprüfen.