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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-09-12

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Hier befinden wir uns beim Abschnitt, der die persönlichen Mitgliedschaftsrechte regelt. Hier geht es spezifisch um die Mitgliedschaftsrechte im Zusammenhang mit der Generalversammlung. Im Klartext wird vorgeschlagen, dass anstelle einer schriftlichen Vollmacht eine elektronische Vollmacht vorgelegt werden kann. Der Nationalrat hat sich im Grundsatz dem angeschlossen. Sie sehen, dass wir eine qualifizierte elektronische Signatur als notwendig erachten; auf diese elektronische Signatur möchte der Nationalrat verzichten.

Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass wir uns hier in Widerspruch zu einer Regelung setzen, wie sie beispielsweise im Vertragsrecht existiert. Wenn Sie Artikel 14 Absatz 2bis des Obligationenrechts konsultieren - das ist eine neue Bestimmung, die seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist -, dann sehen Sie, dass es dort heisst: "Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten im Sinne des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur beruht." Wir würden hier eine unterschiedliche Regelung treffen, wenn wir dem Nationalrat folgten. Wir sind deshalb der Meinung, dass das keine glückliche Lösung ist und dass wir hier die gleiche Formvorschrift vorsehen sollten, wie sie auch im Vertragsrecht gilt.

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