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preparatory:AB 121530

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Hier hat der Nationalrat eine Spezialbestimmung für die Finanzindustrie eingefügt, eine spezielle Regelung bezüglich der Boni für die Finanzindustrie. Das hat aber nichts mit der Vorlage 2 zu tun, sondern ist eine Spezialbestimmung im Rahmen der Vorlage 1.

Wir sind klar der Meinung, dass für diese Regelung im Rahmen dieser Revision kein Raum vorhanden ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass die Finma auf den 1. Januar 2010 für alle ihr unterstellten Institute ein Rundschreiben mit Mindeststandards für Vergütungssysteme erlassen hat. Dieses Rundschreiben enthält zehn Grundsätze, die von den grösseren Finanzinstituten zwingend umzusetzen sind. Im Vergleich zu internationalen Regelungen sind die Grundsätze der Finma sehr streng. Als Zweites sei am Rande bemerkt, dass die Regelung gemäss Nationalrat auch arbeitsrechtliche Probleme verursachen könnte. Auf das Dritte, etwas ganz Entscheidendes, ist im Rahmen unserer Beratungen insbesondere von Herrn Luginbühl hingewiesen worden: Wenn wir hier für die Finanzdienstleistungs-AG, so nenne ich sie einmal, und die übrigen AG unterschiedliche Regelungen vorsehen, so schaffen wir ohne ersichtlichen Grund eine Ungleichbehandlung. Eine solche Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich gesehen - so sage ich jetzt einmal vorsichtig - zumindest problematisch, wenn nicht unzulässig. Es gibt keine zwingenden Gründe, hier die Finanzdienstleistungs-AG - wir sprechen hier vom Aktienrecht - anders zu behandeln.

Das sind die Gründe, weshalb die Kommission ganz klar der Meinung ist, dass wir diesen vom Nationalrat eingeführten Artikel 731lbis streichen sollten.