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Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-15

Wortprotokoll

Mit der Genehmigung des Übereinkommens und dem Verbot der Streumunition im Kriegsmaterialgesetz findet ein längerer politischer Prozess in unserem Land seinen Abschluss. Streumunition soll verboten werden, und wir machen gemeinsam mit anderen Staaten den Anfang, mit dem Ziel, damit mittelfristig eine Wirkung für die gesamte Welt zu erzielen.

Die Bedeutung der Streumunition kann erkennen, wer in Südostasien das Grenzgebiet zwischen Vietnam einerseits und Laos sowie Kambodscha andererseits besucht hat. Seit dem Vietnamkrieg liegen dort noch Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Minen und Streumunition, die nicht explodiert sind. Die USA deckten im Vietnamkrieg einen Streifen entlang der vietnamesischen Grenze auf laotischem Gebiet mit Bomben und Minen ein, deren Dichte rund das Zehnfache und mehr aller Bomben betrug, die im Zweiten Weltkrieg über Deutschland auf die grossen Städte abgeworfen worden waren. Die Folge davon ist, dass das ganze Land abseits der Strassen nicht begehbar und nicht bewohnbar ist. Es ist landwirtschaftlich nicht bebaubar, ohne dass man sich dem ständigen Risiko aussetzt, auf Minen und Blindgänger von Streumunition zu treten - Blindgänger von Streumunition wirken ja bekanntlich wie Minen. Grosse Teile von Laos werden aus diesem Grund nicht bewirtschaftet, weil die Minengefahr einfach zu gross ist. Eine Firma, die ich präsidierte, zog vor einigen Jahren Überlandleitungen durch Laos. Jeder Platz, der für einen Mast bestimmt war, und das Land, über das die Leitungen gezogen wurden, mussten in mühseliger Kleinarbeit nach Minen abgesucht werden. Dabei waren die Betreffenden immer dem Todesrisiko ausgesetzt, und sie taten dies immer mit dem Risiko, nicht alle Minen zu finden. Auch jetzt noch bestehen grosse Risiken für die Menschen, die den Unterhalt der Leitungen machen müssen.

Mit dem Übereinkommen über Streumunition ist ein Anfang gesetzt. Eine erhebliche Anzahl Staaten, Sie können dies der Botschaft entnehmen, hat sich dem Übereinkommen angeschlossen. Wie bei vielen Massnahmen in diesem Bereich gibt es aber den herben Schönheitsfehler, dass sich die wichtigen Staaten, auch jene, welche Kriege führen, nicht anschliessen: Russland, die USA, China, Indien, Brasilien, Israel. Das Problem der Streumunition ist damit nicht aus der Welt geschafft, es ist lediglich ein Anfang gemacht, in der Hoffnung, dass wir das Richtige unterstützen und sich die anderen Staaten, auf welche es vor allem ankäme, später anschliessen werden.

Die Geschichte dieser Änderung des Kriegsmaterialgesetzes und der Ratifikation des Übereinkommens ist folgende: National- und Ständerat haben Motionen angenommen, um dem internationalen Übereinkommen über Streumunition vom 30. Mai 2008 beizutreten. In der Konsequenz hat der Bundesrat am 6. Juni dieses Jahres die entsprechende Botschaft unterbreitet. Sie umfasst im Wesentlichen drei Elemente: erstens das Verbot der Streumunition, zweitens das Finanzierungsverbot betreffend die verbotenen Kriegsmaterialien und drittens die entsprechenden Strafbestimmungen. Das betrifft grundsätzlich alle Streumunition; erlaubt ist nur sogenannt intelligente Munition wie die Smart-Munition, die sich in jedem Fall selber zerstört und damit kein Blindgängerrisiko darstellt.

Wir haben drei Dinge zu beschliessen: erstens die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, zweitens die Genehmigung des Übereinkommens und drittens ein Postulat über die Zukunft der Artillerie, welches Folge des Übereinkommens und der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ist.

Der Bundesrat hat am 6. September 2011 zusätzliche Anträge gestellt. Lassen Sie mich das kurz erläutern. Per 2007 trat die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft, es ging um die Neuregelung der Sanktionen. Das Nebenstrafrecht wurde damals aber nicht vollständig geändert. Artikel 333 StGB sieht vor, das Nebenstrafrecht anlässlich der nächsten entsprechenden Gesetzesrevision im Einzelnen anzupassen. Nun hat der Bundesrat diese Tatsache bei seinen Anträgen vom 6. Juni für das Kriegsmaterialgesetz übersehen. Er hat die Anpassungen am 6. September nachgereicht. Das ist in Ordnung so, die SiK empfiehlt ebenfalls Zustimmung.

Gesamthaft beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission Eintreten und Beschluss gemäss den Anträgen des Bundesrates und der Kommission sowie Annahme des Postulates, auf das ich dann im Detail noch eingehen werde.

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