Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-09-27
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27
Wortprotokoll
Die privaten Versicherungsgesellschaften werden, insbesondere dort, wo sie als private Versicherer Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden versichern und somit als Risikoträger agieren, immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob im Rahmen der Elementarschadenversicherung auch durch Erdbeben entstehende Schäden versichert sind. Bei mir als Vertreter der Versicherungswirtschaft - womit auch meine Interessenbindung deklariert ist - häuften sich in den vergangenen Monaten die Anfragen zu derartigen Deckungsfragen. Als Vertreter des Schweizerischen Versicherungsverbandes wurde mir anlässlich der Delegationsgespräche die Frage interessanterweise auch seitens der Regierungsvertreter des Fürstentums Liechtenstein gestellt, das ja sein Obligatorium der [PAGE 935] Gebäudeversicherung durch die schweizerischen Gesellschaften abwickeln lässt. Seine Versicherungsnehmer sind bezüglich der Deckung also praktisch gleichgestellt wie die Versicherungsnehmer in der Schweiz. Es besteht also ein offensichtliches Interesse an der Deckung dieses Ereignisses. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen sehen sich oftmals mit der gleichen Frage konfrontiert. Vor allem beim Eintreten von Erdbeben, sei dies in entfernten Gebieten wie Indonesien oder Japan oder in nähergelegenen Ländern wie Italien oder Spanien oder unlängst in Deutschland, häufen sich derartige Fragen. Die Häufigkeit von Elementarschäden hat die Bevölkerung sensibilisiert, sie sieht ihre Werte vermehrt gefährdet.
In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Erdbeben selten. Wegen der dichten Besiedelung und der hohen Konzentration von Sachwerten stellen sie aber die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Man kann von einer mittleren Gefährdung sprechen, das heisst, stärkere Erdbeben können auftreten. Sie werden in der Schweiz regelmässig gemessen. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es mehr als achtzig Erschütterungen mit einer Magnitude 3, die vom Menschen noch nicht wahrgenommen wird. Etwa alle hundert Jahre muss mit einem Erdbeben gerechnet werden, das die Magnitude 4 übersteigt und somit Schäden an Gebäuden und Fahrhabe verursacht. Die geografischen Gebiete Wallis, Basel, Rheintal und Zürich sind besonders gefährdet. In der Geschichte wurde das schon mehrmals dokumentiert.
Seit 2005 arbeiten die privaten Versicherer und die kantonalen Gebäudeversicherer gemeinsam an einer Lösung für eine landesweite solidarische Erdbebenversicherung, die analog zu den Lawinen-, Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Hagelschäden als zehntes Risiko in die bestehende Elementarschadenversicherung integriert werden könnte. Die Lösung würde im Kern ein Obligatorium mit einer landesweit einheitlichen Prämie und einem einheitlichen Selbstbehalt vorsehen. Ein derartiger Risikoschutz wäre deutlich günstiger als die bisherige freiwillige, teure und individuelle Erdbebenversicherung und würde etwa 8 Rappen pro 1000 Franken Versicherungssumme betragen. Bei einer Gebäudeversicherungssumme von rund 500 000 Franken müsste also mit Kosten von 40 Franken gerechnet werden.
Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können, sieht der Bundesrat davon ab, sich im Moment für eine Lösung des bestehenden Problems einzusetzen, solange unter den Beteiligten kein Konsens über ein Obligatorium einer Versicherungslösung herrscht. Diese Haltung kann man vertreten. Es besteht jedoch die Gefahr, dass eine solche Passivität beim Eintreten eines derartigen Ereignisses den Ruf nach einer nichtfinanzierten Bundeshilfe in mehrfacher Milliardenhöhe nach sich ziehen könnte. Dabei wäre eine solche öffentliche Hilfe neben den Kosten für die Instandstellung der Infrastruktur zu leisten, die mit Sicherheit die Zahlung weiterer Milliardenbeträge notwendig machen würde.
Sowohl die kantonalen Gebäudeversicherer als auch die privaten Versicherungsgesellschaften wären bereit, die abgebrochenen Verhandlungen und Diskussionen wiederaufzunehmen. Auch der Direktor des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) hat mir am letzten Freitag anlässlich eines Telefongesprächs signalisiert, dass der HEV bereit ist, die Diskussion weiterzuführen und an einer allfälligen Lösung mitzuwirken. Mit Schreiben vom 1. September 2011 signalisiert auch der Direktor des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung in deutlicher Form die Notwendigkeit einer Erdbebendeckung; Sie wurden mit diesem Brief ebenfalls bedient.
Wir stehen im Moment zum Glück nicht vor einer Notlage oder vor dem unmittelbaren Eintritt dieses Risikos. Ob und wann ein derartiges Grossereignis eintritt, das für die Schweiz und insbesondere die betroffene Region als Super-GAU zu bezeichnen wäre, ist nicht voraussehbar. Die Zeit sollte deshalb genutzt werden, um Lösungen zu suchen, die die grossen finanziellen Risiken in Bezug auf die Wertverluste decken oder zumindest mindern würden. Es braucht jedoch eine Führung seitens des Bundes, um einem derartigen Obligatorium zum Durchbruch verhelfen zu können.
Ich ersuche Sie deshalb, die Motion Fournier anzunehmen und den Bund mit dieser Führungs- und Risikomanagementaufgabe zu betrauen. In der Antwort des Bundesrates hat dieser ja explizit die Türe aufgestossen und seine Bereitschaft dazu signalisiert. Sollten die Beteiligten tatsächlich keine Lösung finden, könnte die Motion zu einem späteren Zeitpunkt immer noch abgeschrieben werden. Ihre Zustimmung zur Motion kostet weder Sie noch den Bund etwas - im Gegensatz zu verschiedenen Vorstössen, die wir in letzter Zeit angenommen haben.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.