Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-09-27
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27
Wortprotokoll
Zur Motion 10.3919 liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht vor. Ebenso haben Sie das Postulat 11.3754 Ihrer WBK schriftlich erhalten. Die beiden vorliegenden Geschäfte sind inhaltlich wie formell eng miteinander verbunden. Daher werde ich beide Vorlagen gemeinsam abhandeln und dabei lediglich auf die wichtigsten Punkte zu sprechen kommen.
Zur Chronologie: Die im Dezember 2010 von Nationalrat Büchel eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament bis Ende 2011 Massnahmen für die Bekämpfung von Korruption und von Wettmanipulation im organisierten Sportbetrieb zu präsentieren und die allfällig notwendigen gesetzlichen Regelungen dazu vorzuschlagen. Der Bundesrat soll dabei insbesondere die Massnahmen der grossen Verbände IOC, Fifa und Uefa aufzeigen und sich mit der Koordination der Arbeiten zwischen dem Bund und den zwischenstaatlichen Institutionen - sprich: Europarat und Unesco - einerseits sowie den internationalen Sportverbänden andererseits befassen.
Die Motion wurde am 18. März dieses Jahres vom Nationalrat ohne Diskussion angenommen, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. Januar 2011 ohne weitere Ausführungen die Annahme der Motion beantragt hatte.
Die WBK unseres Rates behandelte den Vorstoss anlässlich ihrer Sitzungen vom 17. Mai und vom 27. Juni 2011. Dabei unterstützte unsere Kommission explizit das Kernanliegen der Motion, und zwar vollumfänglich. Die Problematik, welche in der vorliegenden Motion angesprochen wird, verdient, zweifelsohne seriös und umfassend geprüft zu werden, vor allem auch mit Blick auf die notwendigen, fundierten rechtlichen Abklärungen - Stichwort: allfällige Konsequenzen bezüglich der 2004 erfolgten UWG-Revision.
Unklar war uns aber, ob der Weg über eine Motion der richtige sei, dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass uns - speziell nach der Anhörung der verantwortlichen Stellen im Bundesamt für Sport (Baspo) und nach eingehender Diskussion in der Kommission - die Frist "bis Ende 2011" als zu knapp erschien. Es zeigte sich nämlich, dass dem Baspo für eine seriöse Erarbeitung all der geforderten Entscheidgrundlagen und für das Verfassen eines fundierten und umfassenden Berichtes in der explizit vorgegebenen Frist bis Ende dieses Jahres, also bis Ende 2011, schlicht die personellen Kapazitäten fehlen. Deshalb setzte die Kommission eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, einen Vorschlag in Form eines Kommissionspostulates auszuarbeiten.
Unsere Arbeitsgruppe orientierte sich streng an den Forderungen der ursprünglichen Motion und befasste sich aus inhaltlicher Sicht speziell mit der Korruptionsbekämpfung und der Wettkampfmanipulation, mit dem Handlungsbedarf auf nationaler und internationaler Ebene sowie mit der Frage der möglichen Massnahmen und schlussendlich mit der konkreten Umsetzung in terminlicher und formaler Hinsicht. Das Resultat liegt Ihnen als Kommissionspostulat mit drei Ziffern vor, wobei der geforderte Bericht der Bundesversammlung bis Ende 2012 vorzulegen ist. Die WBK unseres Rates stimmte dem Antrag der Arbeitsgruppe einstimmig zu, und auch der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Folgerichtig beantragt Ihnen Ihre WBK mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen, und sie beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltung, das Kommissionspostulat anzunehmen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.