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AB 121619

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-27

Wortprotokoll

Wie Ihr Kommissionssprecher ausgeführt hat, basiert das Al-Kaida-Verbot, dieses Organisationsverbot, das der Bundesrat erlassen hat, seit zehn Jahren auf Notrecht. Wir sind der Meinung, und dazu haben wir auch Hinweise von Ihnen erhalten, dass es für eine Verordnung, die auf Notrecht basiert, nach zehn Jahren die Mitsprache des Parlamentes braucht.

Der Bundesrat hat sich längere Zeit mit der Frage befasst, welches die bestmögliche Form dafür ist. Mit Blick auf das noch zu schaffende Nachrichtendienstgesetz entsteht eine Lücke, und wir möchten diese Lücke schliessen, indem das Parlament die Gelegenheit hat, ein Organisationsverbot in Form einer Verordnung zu erlassen. So können wir von der Grundlage des Notrechts wegkommen. Wir haben uns auch überlegt, ob es möglich wäre, auf ein Verbot zu verzichten. Wir meinen aber, das wäre ein falsches Signal gegenüber unseren Partnern. Wenn wir dieses Verbot einfach aufheben würden, wäre das ein merkwürdiges Signal, das entsprechend aufgenommen würde.

Damit stellt sich die Frage: Ist die Gefährdungslage so, dass eine Verordnung durch das Parlament erlassen werden kann? Aus unserer Sicht ist eine vergleichbare Bedrohungslage gegeben wie beim Erlass der ursprünglichen Notverordnung des Bundesrates. In Westeuropa ist nach wie vor eine allgemeine Gefahr von terroristischen Aktionen gegeben. Die Schweiz gehört zur westeuropäischen Gefahrenzone. Sie ist nicht unmittelbar im Fadenkreuz der Terroristen, nicht unmittelbar betroffen, aber trotzdem ist eine Gefahr, zumindest indirekt, gegeben. Al Kaida ist mit verschiedenen Ablegern weiterhin vorhanden. Es gibt, auch wenn die "Gründer" gestorben sind und keinen Einfluss mehr nehmen, neue Ableger. Entführungen in der Vergangenheit oder auch jetzt sind auf Al-Kaida-Organisationen zurückzuführen. Das heisst, es droht konkret eine Gefahr, wie dies gemäss Verfassung aufgrund des Begriffs der "ausserordentlichen Umstände" erforderlich ist, und somit hat das Parlament die Möglichkeit aufgrund der Verfassung eine Verordnung zu erlassen.

Wir sind der Meinung, dass wir das bisherige Notrecht durch eine ordentliche Verordnung des Parlamentes weiterführen sollten. Die Möglichkeit, das Verbot dann im Rahmen des Nachrichtendienstgesetzes weiterzuführen, ist zwar gegeben; aber die Lücke, die entsteht, sollte geschlossen werden.

Wir empfehlen Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und diese Verordnung zu erlassen, damit wir das bisherige Recht lückenlos weiterführen können.

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