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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-27

Wortprotokoll

Was hier vorgeschlagen wird, sei das nun in der nationalrätlichen Fassung oder im Antrag der Minderheit Frick, ist schon ein staatspolitisches Unikum; ich denke, da sind wir uns einig. Wenn man den Vergleich mit der CO2-Abgabe macht und sagt, dort gebe es auch eine Genehmigung, gilt es zu beachten, dass man dort nur einen Abgabesatz genehmigt und sonst nichts, also nicht eine Verordnung mit allen relevanten Bestimmungen dazu.

Wenn Sie gemäss nationalrätlichem Beschluss die erstmalige Genehmigung zulassen, dann heisst das einfach, dass Sie dann sämtliche Bestimmungen der Verordnung genehmigen. Sie können zwar nichts dazu sagen, Sie genehmigen sie einfach oder genehmigen sie nicht. Das würde zu einer Verzögerungstaktik führen - was man ja auch wollen kann; ich hoffe, das sei nicht so. Aber das wäre die Situation.

Wenn Sie im Sinne der Minderheit Frick beschliessen, heisst das: Sie müssten dann jede einzelne technische Regeländerung genehmigen, sei das nun mit Bezug auf die Liquidität, sei es mit Bezug auf die Risikoverteilung, sei es mit Bezug auf die Eigenmittel - und zwar für alle Banken, denn die Verordnung bezieht sich auf alle Banken, nicht nur auf die systemrelevanten Banken. Ich gehe davon aus, dass Sie das mit Begeisterung immer direkt in der nächsten Session machen würden, weil eine Änderung oft sehr schnell geschehen muss, und dass Sie auch bereit wären, das dann in Sonderverfahren zu machen.Wenn man sich also vorstellt, was das für einen unmöglichen Ablauf gibt, dann kann man das ja nicht im Ernst wollen.

Es ist tatsächlich so, dass es eine geteilte Verantwortlichkeit wäre, und zwar weil hier die Genehmigung eine andere Qualität hat als die Genehmigung irgendeines Beschlusses; dies darum, weil gestützt auf solche Verordnungen, also auf [PAGE 930] Gesetz und Verordnung, Betroffene auch Beschwerden ans Gericht machen können. Das Gericht wird sich überlegen müssen, ob es nach einer Genehmigung durch ein Parlament überhaupt noch zulässig ist, einen Erlass auf Gesetzmässigkeit zu überprüfen. Diese Frage ist eben qualitativ schon eine andere als im Falle einer gewöhnlichen Genehmigung.

Ich würde Ihnen vorschlagen, den Weg zu gehen, von dem wir immer gesagt haben, dass wir ihn unterstützen würden, nämlich den des Konsultationsverfahrens, das Ihnen ja zusteht. Wir haben immer gesagt, dass wir Ihnen alles vorlegen werden. Sie haben dort auch die Möglichkeit mitzuwirken, mitzudiskutieren. Ich würde Ihnen vorschlagen, diesen Weg, der ja gegeben ist, zu verfolgen und auch darauf zu bauen, dass Sie sich dort ernsthaft einbringen können, und nicht einen Weg zu beschreiten, der eigentlich nicht zum Ziel führt.

Ich möchte Sie wirklich bitten, weder dem Nationalrat noch dem Antrag der Minderheit Frick zu folgen.