Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-09-28
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-28
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen der Version des Nationalrates und der Version Ihres Rates besteht ja darin, dass der Nationalrat eigentlich kein direktes Auskunftsrecht will und der Ständerat auf der Linie eines direkten Auskunftsrechtes und damit auf der Linie des Bundesrates liegt. Der Nationalrat hat mit seinem letzten Beschluss versucht, eine Art Kompromiss zwischen diesen beiden Lösungen zu finden. Sie sind darauf nicht eingegangen, sondern halten an Ihrer Version fest. Aus Sicht des Nachrichtendienstes spielt es keine Rolle; wir können mit allen Varianten leben, weil es für uns eine Frage der Handhabung ist. Es spielt so gesehen eigentlich keine Rolle, wie wir diese Auskunft erteilen oder wer sie erteilt. Es ist allenfalls administrativ eine grössere Hürde zu überwinden.
Die Beschlüsse und Anträge, die jetzt vorliegen, führen wohl dazu, dass eine Differenzbereinigung in dieser Session nicht mehr möglich ist. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich an die Diskussion im Nationalrat denke; die grundsätzlichen Unterschiede sind noch zu gross. Aber wenn Sie hier dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen, bewegen Sie sich etwa auf der Linie des Bundesrates. Das wird dann wohl heissen, dass man die Differenzen in der Wintersession bereinigen muss. Wir können mit dem, was Sie hier beantragen, leben; wir können auch mit der anderen Version leben. Es ist eigentlich der politische Auftrag, wie wir das handhaben sollen.
So gesehen ist es richtig, wenn Sie jetzt dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen. Dann werden Sie versuchen, die Differenzen zu bereinigen, die dadurch entstehen. Diese sind doch so grundsätzlich, dass das in den verbleibenden zwei Tagen kaum mehr möglich sein wird.