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Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-09-28

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich berichte über die ersten acht Motionen; dies mit der Anfangsbemerkung, dass die ersten drei, die Motionen 11.3257, 11.3426 und 11.3436, in einem Zug behandelt werden. Bei diesen Motionen wird die Kommissionsmehrheit beantragen, einen gegenüber dem Beschluss des Nationalrates geänderten Text anzunehmen. Bei den fünf darauffolgenden Motionen wird die Kommission die Ablehnung beantragen, es sei denn, sie werden hier schon zurückgezogen.

Ich gliedere meine Einleitung wie folgt: Erstens mache ich einführende Bemerkungen; zweitens äussere ich mich zum Kommissionsverfahren; drittens äussere ich mich zur Grundeinstellung der Kommission, zu Mehrheiten und Minderheiten; viertens äussere ich mich zum Inhalt des Textes der Kommissionsmehrheit, den sie heute vorschlägt.

1. Einführende Bemerkungen: Die Ereignisse in Fukushima haben auch in der Schweiz eine enorme emotionale Wirkung gehabt. Es ist verständlich und auch richtig, dass die Bevölkerung informiert werden will, dass sie ihre Gefühle zum Ausdruck bringt und ihre Meinung in die Beschlüsse über unsere zukünftige Stromversorgung einfliessen lassen will.

Um richtig und fundiert zu entscheiden, wäre es nötig, die Fakten von Fukushima besser zu kennen, die entsprechenden detaillierten Berichte abzuwarten, die Unterschiede zu den Schweizer Kernkraftwerken zu analysieren. Auch wäre es empfehlenswert, sämtliche Aspekte unserer zukünftigen Energiepolitik zu vertiefen, bevor wir in Eile etwas für die nächsten Jahrzehnte beschliessen, das auch unerwünschte [PAGE 948] Auswirkungen haben kann. Dafür bräuchte es relativ viel Zeit. Diese Zeit hatten wir aber nicht. Der mediale und politische Druck sowie die anstehenden Wahlen verunmöglichen eine entspannte und sachbezogene Analyse, wie wir sie normalerweise in der UREK pflegen. Ehrlich gesagt, wurde dieser Druck manchmal völlig übertrieben. Dies hat unsere Kommissionsarbeit bei der für uns üblichen Suche nach konsensfähigen Lösungen sicherlich nicht erleichtert. Deswegen mussten wir gestern einen neuen Anlauf nehmen, um Ihnen den heute vorliegenden Kommissionsantrag zu unterbreiten. Dafür dürfen wir nicht nur die Medien verantwortlich machen. Oft haben wir selber mit dem Feuer gespielt, weil eben die Wahlen drohen und wir alle ab und zu Profilierungsneurosen haben.

Aus dieser Erfahrung sollten wir für die Zukunft lernen, uns zurückhaltender zu verhalten, solange die Kommissionsarbeiten nicht zu Ende geführt worden sind. Eigentlich sollte es uns immer eher darum gehen, mit den Kollegen zu sprechen und sie womöglich zu überzeugen, als uns in den Medien zu profilieren. Auch sollten wir uns davor hüten, die Kommissionsarbeiten vor den Medien zu interpretieren oder zu kommentieren, bevor darüber im Rat Bericht erstattet worden ist. Man darf selbstverständlich immer unterschiedliche Meinungen vertreten. Dies ist sogar die Quintessenz der Politik. Man braucht einander nicht unbedingt zu beleidigen oder zu beschimpfen. Was in den letzten Monaten teilweise zu spüren war, war unschön, insbesondere für unsere Kommissionsmitglieder, die manchmal von Kollegen und oft von den Medien als Atomlobbyisten abqualifiziert wurden.

Ich möchte auch namens meiner Kollegen betonen: Jeder darf eine eigene fundierte Meinung über die künftige Stromversorgung unseres Landes haben, ohne deswegen im Dienste der Atom- oder der Umweltlobby oder der neuen Cleantech-Lobby zu stehen. Denn es gibt im Energiebereich nicht nur die Interessen der Atomwirtschaft, sondern auch noch viele andere Partikularinteressen, seien sie materieller oder ideologischer Natur, wie es in diesen Monaten deutlich zu spüren war. Jeder von uns kann das anhand der Flut an Briefen, Mails, Dokumenten, Anrufen, Einladungen zu Anlässen und Besuchen von Lobbyisten bestätigen.

Letztendlich muss betont werden, dass die grosse Aufregung über die verschiedenen Varianten der Motionen relativ überflüssig war. Egal was heute passiert, werden weder die Welt noch die Umwelt noch die KKW untergehen. Egal was wir heute aufs Papier schreiben, werden wie üblich die Tatsachen und nicht die Worte über die Zukunft entscheiden. Dies gilt in zweierlei Hinsicht.

Auch wenn wir heute festschreiben würden, dass wir Mühleberg und Beznau und die wegfallenden Lieferverträge unbedingt durch ein KKW der neuen Generation ersetzen wollten, würde das nicht passieren. Es ist in den nächsten Jahren sicherlich keine Volksabstimmung darüber zu gewinnen. Dann wird der Zug abgefahren sein, das heisst, für diese Lösung wird es sowieso zu spät sein. Wir müssen also ohnehin in den nächsten zwanzig Jahren voll auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen, allenfalls ergänzt mit Gaskraftwerken.

Auch wenn wir heute festschreiben würden, dass wir für die Ewigkeit keine KKW mehr wollten, würde dies unsere Nachfolger nicht hindern, in zwanzig Jahren für den Ersatz von Gösgen und Leibstadt doch wieder KKW in Betracht zu ziehen und die gesetzliche Grundlage dafür anzupassen. Die Gegebenheiten sind immer stärker als die Ideologien. Teilweise befinden wir uns schon in einem ideologischen Krieg, in dem die Realitäten auf beiden Seiten ein bisschen abstrakt dargestellt werden. Wir sollten deshalb die heutigen Abstimmungen nüchterner wahrnehmen, als es draussen der Fall ist.

2. Zum Kommissionsverfahren: Dies gesagt habend, möchte ich unsere Kommissionsarbeit der letzten Monate wie folgt schildern. Einleitend haben wir zwei Tage lang alle Vorstösse sowohl des Nationalrates als auch unserer Ratskollegen diskutiert, ohne Abstimmungen durchzuführen. Wir wollten uns mit der Materie vertraut machen und die Fragen für die Hearings herausarbeiten. Dann haben wir einen halben Tag den Anhörungen gewidmet. Dabei haben wir insbesondere Vertreter der Wissenschaft angehört, die uns über die technologischen Gegebenheiten und die zu erwartenden Entwicklungen - sei es im Bereich des Stromverbrauchs, sei es im Bereich der Stromerzeugung - berichtet haben.

An einem weiteren Sitzungstag der Kommission haben wir über das weitere Vorgehen beraten. Wir fällten dabei insbesondere einen Grundsatzentscheid über die drei ähnlichen und gleichzeitig wesentlichsten nationalrätlichen Motionen zum Ausstieg aus der Kernenergie, die anfangs bereits genannten Motionen 11.3257, 11.3426 und 11.3436. Diese haben wir in abgeänderter Form zur Annahme empfohlen. Bekanntlich ist dieser erste Grundsatzentscheid fast einstimmig getroffen worden, nämlich mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Am fünften Sitzungstag der Kommission versuchten wir, diesen Grundsatzentscheid detaillierter zu formulieren. Daraus resultierte mit 10 zu 3 Stimmen die Fassung, die Ihnen zugestellt worden ist. In einer letzten, zusätzlichen Sitzung von gestern Morgen beschlossen wir mit 7 zu 6 Stimmen Rückkommen, dies meinem Antrag folgend, um in einem letzten Versuch eine konsensfähige Lösung zu finden, die unserem Rat ermöglichen sollte, ein äusserst knappes Abstimmungsergebnis in einer so emotionalen und volksbeunruhigenden Angelegenheit zu vermeiden. Dies ist anscheinend gelungen, obwohl der Text in der Fassung der Kommissionsmehrheit, der Ihnen jetzt vorliegt, nur mit 5 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen worden ist. Die Diskussionen während und nach der Kommissionssitzung haben aber gezeigt, dass dieser neue Kompromiss eigentlich von vielen mitgetragen werden könnte.

Die Kommissionsminderheit schlägt ihrerseits vor, die nationalrätliche Fassung der drei erwähnten Motionen zu bevorzugen. In der Kommissionsdiskussion hat allerdings auch die Minderheit zur Erarbeitung des Mehrheitstextes beigetragen, und ich hoffe, dass dies signalisieren könnte, dass auch die Minderheit mit unserem Mehrheitstext wenigstens leben kann.

3. Zur Grundeinstellung der Kommission: Obwohl einige Mitglieder der Meinung waren, es brauche eigentlich keine Motion, um vom Bundesrat etwas zu verlangen, das er ohnehin zu tun gewillt ist, hat Ihre Kommission beschlossen, auf die drei erwähnten Ausstiegsmotionen des Nationalrates einzutreten und sie alle mit einem gleichlautenden Text abzuändern.

In ihren Beratungen hat die Kommission vier Prioritäten immer vor Augen gehabt:

a. die Sicherheit der Bevölkerung angesichts der Ereignisse in Fukushima und des Restrisikos der heute verfügbaren Kernspaltungsreaktoren sowie der demzufolge unvermeidlichen Verunsicherung der öffentlichen Meinung auch in der Schweiz;

b. die Sicherung der Stromversorgung des Landes angesichts der stark divergierenden Prognosen zum zukünftigen Wachstum des Stromverbrauchs bzw. zur Wirkung der angekündigten Energieeffizienzmassnahmen - die Palette ist hier sehr breit -;

c. die umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen eines Ausstiegs, die negativ ausfallen würden, sollte der Ersatz mit erneuerbaren Energien unzureichend bleiben, was unweigerlich Gaskraftwerke mit allenfalls erheblichen neuen CO2-Emissionen erfordern würde;

d. die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Schweiz, der einerseits von der Cleantech-Entwicklung profitieren dürfte, aber andererseits unter erheblich höheren Stromkosten für Unternehmen und Konsumenten leiden würde und an Wettbewerbsfähigkeit einbüssen könnte.

Bei allen Diskussionen waren einige Punkte in der Kommission grundsätzlich unumstritten:

a. Abgesehen davon, was man von der Kernenergie hält, ist es ganz pragmatisch anzunehmen, dass in absehbarer Zeit in der Schweiz der Bau neuer KKW nicht möglich sein wird, und zwar aus folgenden Gründen: Einerseits kann keine der heute bestehenden Technologien die absolute Sicherheit liefern, dass eine Kernfusion ausgeschlossen ist bzw. dass keine massgebliche Radioaktivität freigesetzt wird, [PAGE 949] andererseits verlangen die gesetzlichen Regeln der Schweiz für den Bau neuer KKW eine Volksabstimmung. Eine solche würde kein positives Resultat ergeben.

b. Es ist deswegen eine Gesetzesänderung nötig, um die bereits eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche streichen zu können und keine neuen zuzulassen.

c. Niemand hat in der Kommission bestritten, dass die heutigen fünf KKW weiterbetrieben werden können, solange sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

d. Unter diesen Umständen ist es faktisch nicht möglich, die KKW Mühleberg und Beznau I und II sowie die wegfallenden Lieferverträge mit Frankreich durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen. Es ist also eine entsprechende Strategie des Bundes zu entwickeln, um die Energieeffizienz wesentlich zu steigern, das Wachstum des Verbrauchs zu bremsen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Als Ultima Ratio bzw. als Ergänzung für die anderen Quellen, insbesondere für die Spitzen- und Regelenergie sowie für den Ausgleich der stochastischen Erzeugung von Strom aus Wind und Sonne, sollen doch Gaskraftwerke vorgesehen werden. Deren Anzahl wird davon abhängen, wie erfolgreich wir in den Bereichen der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sein werden.

e. Wir waren uns einig, dass wir heute nicht wissen können, ob und wann es in der Zukunft eine Technologie geben wird, welche unsere Anforderungen bezüglich Restrisiken erfüllt. Hingegen variierten die Zeitprognosen in der grossen Bandbreite zwischen zehn und sechzig Jahren, was zu einiger Verwirrung in der Öffentlichkeit geführt hat.

Es ist hier gut, festzustellen, dass solche Prognosen heute keinen Sinn machen. Auch was einer allfälligen neuen Generation von Kernspaltungsreaktoren entsprechen könnte, wird zu gegebener Zeit die internationale Wissenschaft und nicht die Schweizer Politik definieren. Dasselbe gilt für die Kernfusion, über die keine vernünftige Zeitprognose gemacht werden kann.

Aus denselben Gründen war aber Ihre Kommission dezidiert der Meinung, dass es kein Technologieverbot geben darf. Dies entspricht auch der Haltung des Bundesrates, wie Bundesrätin Leuthard in den Debatten des Nationalrates und in unserer UREK betonte. Was aber für den Bundesrat implizit schon immer klar war, möchte nun die Kommissionsmehrheit explizit festgehalten haben, wie Sie dem Text entnehmen können. Weiter hält die Kommissionsmehrheit im Text fest, dass Bildung, Lehre und Forschung in sämtlichen Energietechnologien weiterhin unterstützt werden. Dies betrifft unbestrittenermassen auch die Kernkraft, zumal wir die bestehenden KKW noch lange betreiben und die Abfallproblematik immer noch lösen müssen. Schliesslich hält die Kommissionsmehrheit fest, dass der Bundesrat periodisch über die Fortschritte in der Kerntechnologie berichten und allfällige strategische oder gesetzliche Änderungen zu gegebener Zeit beantragen solle.

In der Kommission blieb umstritten, ob die vorgesehene Änderung des Kernenergiegesetzes genüge oder ob eine Verfassungsänderung nötig sei. Ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz kommt zu folgendem Schluss: "Eine Verfassungsänderung scheint uns nicht absolut zwingend für eine gesetzliche Regelung des Verzichts auf die nukleare Stromerzeugung. Einzuräumen ist, dass die historische Auslegung einen anderen Schluss nahelegt und dass es politisch Sinn machen kann, den Ausstieg durch eine Verfassungsänderung vorzusehen."

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine Verfassungsrevision nicht notwendig ist, obwohl verschiedene Juristen anderer Meinung sind. Divergierende Meinungen werden Sie vielleicht im Laufe unserer Debatte heute hören. Der Text der Kommissionsmehrheit basiert also auf der Annahme, dass tatsächlich keine Verfassungsänderung nötig ist.

Die ganzen Diskussionen über die verschiedenen Reaktorgenerationen, die in der UREK zum Teil sehr lebendig waren und draussen noch mehr, erübrigen sich jetzt wie gesagt aufgrund der neuen Formulierung der Motionen. Die Motionen sind ein Auftrag an den Bundesrat, eine Energiestrategie mit nachvollziehbaren und überzeugenden Zahlen und Fakten zu erarbeiten, eine gesetzliche Vorlage zu unterbreiten und dann regelmässig zu berichten sowie allfällige spätere Änderungen vorzunehmen. Zu gegebener Zeit werden wir aufgrund der bundesrätlichen Vorschläge die weiteren Details diskutieren und bestimmen. Heute würde das sowieso keinen Sinn machen.

4. Wenn ich jetzt den Text der drei Motionen kurz darstellen könnte, wären wir mit der Berichterstattung zu Ende. Was sagt der Motionstext, der eben sämtliche drei Motionen des Nationalrates zum Ausstieg aus der Kernenergie ändern will?

1. "Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden." Das entspricht dem Wortlaut des nationalrätlichen Textes. Dazu wird ein Absatz 1bis ergänzt, der sagt, das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 sei entsprechend zu ändern. Damit wird kein Technologieverbot erlassen. Was bedeutet dieser Absatz 1bis?

Der Absatz bringt erstens zum Ausdruck, was ich gesagt habe, dass nämlich - das ist auch die Meinung der Kommission - eine Gesetzesänderung reicht und eine Verfassungsänderung nicht nötig ist. Der Absatz bringt zweitens zum Ausdruck, dass wir, wie alle immer zu sagen pflegten, kein Technologieverbot erlassen möchten. Was heisst das konkret? Das heisst, dass die Artikel im Kernenergiegesetz, die die Rahmenbewilligungsgesuchs-Verfahren regeln, entweder gestrichen oder so abgeändert werden müssen, dass die heutigen Gesuche eliminiert und keine neuen zugelassen werden können; das ist der eine Teil. Der Rest bleibt. Wir haben weiterhin fünf Kernkraftwerke, wir wollen Forschung, Entwicklung, Technologie, Innovation usw. Diese Bereiche bleiben. Es gibt also kein Technologieverbot in diesem Sinne. Der Bundesrat hat dann später - das werden Sie unter Punkt 5 sehen - die Möglichkeit, weitere Anträge und Änderungen vorzuschlagen. Es geht also darum, das Kernenergiegesetz in den Punkten abzuändern, die die Rahmenbewilligungsgesuchs-Verfahren regeln, aber die Technologie als solche natürlich zu belassen und die Kompetenz zum Regeln weiterhin, wie bis jetzt, dem Bund zuzuweisen.

2. "Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen." Das entspricht auch der Fassung des Nationalrates.

3. "Es wird eine umfassende Energiestrategie unterbreitet, um unter anderem den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz insgesamt zu gefährden." Das ist eine Neuformulierung. Der Nationalrat hat es ein bisschen anders formuliert, aber was grundsätzlich bleibt, ist der Auftrag, der lautet: Der Bundesrat entwickelt eine Gesamtenergiestrategie aufgrund der neuen Gegebenheiten, und diese muss den genannten Parametern entsprechen.

4. "Bildung, Lehre und Forschung in sämtlichen Energietechnologien in der Schweiz und in der internationalen Zusammenarbeit werden weiterhin unterstützt." Da ist die Kommission praktisch einstimmig der Meinung, dass wir diese Tür nicht schliessen sollten. Wir brauchen für die bestehenden Kernkraftwerke für weitere zwanzig oder fünfundzwanzig Jahre ausgebildete Leute. Wie gesagt, müssen wir die Abfallproblematik immer noch lösen. Wir brauchen demnach sowohl ausgebildete Leute als auch Forschung. Wir werden in der Schweiz keine neuen Reaktoren entwickeln, das ist klar, wir möchten uns aber weiterhin an der internationalen Forschung beteiligen. In diesem Zusammenhang gibt es insbesondere zwei Stossrichtungen: Einerseits wird durch die ETH bzw. das Paul-Scherrer-Institut die Zusammenarbeit im Bereich der möglichen vierten Generation weitergeführt, andererseits beteiligt sich die ETH Lausanne am Projekt der Kernfusion, Iter, in Cadarache weiter.

Heute vereint die Nuklearforschung weniger als 25 Prozent der öffentlichen Mittel, die für die Energieforschung eingesetzt werden, auf sich. Es ist aufgrund der verschiedenen Beschlüsse, die jetzt noch kommen werden, anzunehmen, dass die Mittel für die Energieforschung insgesamt erhöht werden; wir werden das in der Strategie des Bundesrates schon sehen. Wichtig für die Kommission ist, dass die Mittel, [PAGE 950] die heute für die Forschung und die Beteiligung an internationaler Forschung zur Verfügung stehen, nicht gekürzt werden. Sie stellen aber - entgegen dem, was oft behauptet wird - keine Gefahr für die Forschung in anderen Energiebereichen dar. In Zukunft wird dies noch weniger der Fall sein.

5. "Der Bundesrat berichtet periodisch über die Entwicklung der Technologien und die Umsetzung der Energiestrategie und stellt Anträge zu Gesetzesänderungen sowie Programmen." Es ist also ein Nonstop-Programm zu entwickeln. Das ist eine Tätigkeit, die heute anfängt und über Jahrzehnte weitergeführt wird. Wir meisseln also nicht etwas in Stein, das für die Ewigkeit sein muss.

Insbesondere berichtet der Bundesrat regelmässig über die Fortschritte in der Kerntechnologie. "Dabei nimmt der Bundesrat namentlich Stellung zu Fragen der Sicherheit, der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der volkswirtschaftlichen, umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen." Damit ist alles gesagt. Wir erwarten, dass der Bundesrat in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in diesem Bereich sehr aktiv bleibt, dass er ständig berichtet, er kann auch allfällige Änderungen vorschlagen.

Die Minderheit unserer Kommission spricht sich hingegen bei allen drei Motionen für die Fassung des Nationalrates aus.

Wie ich signalisiert habe, ist der Text, den wir jetzt haben, ein ehrlicher Kompromissversuch der Kommission. Ich hoffe, dass wir am Ende unserer Diskussion in der Lage sind, ihm zuzustimmen.