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Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Artikel 60 erfasst die stationären Massnahmen für Alkohol-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelabhängige. An sich ist die Abhängigkeit eine psychische Störung. Wir kennen für so genannte Trunk- und Rauschgiftsüchtige im geltenden Recht bereits Massnahmen und haben entsprechende Therapieeinrichtungen realisiert. Man kann Artikel 60 vom Konzept her daher beibehalten.

Wir haben jedoch den Titel verändert und sprechen neu von Suchtbehandlung und in Absatz 1 von Suchtstoffen. Damit fassen wir den möglichen Anwendungsbereich leicht weiter als bisher. So würde insbesondere die Spielsucht von diesem Artikel neu erfasst. Das war in der Kommission umstritten, weil es Süchte gibt, die von unserer Gesellschaft nicht als verwerflich erachtet werden.

Mit dem neuen Absatz 1bis soll vor allem der Behandlungsbereitschaft des Täters Rechnung getragen werden. Eine Massnahme nützt wenig bis gar nichts, wenn der Täter sie nicht beantragt, wenn er dazu nicht bereit ist oder wenn er sie gar ablehnt.

Die Kommission hat diesen Änderungen sehr knapp - mit 6 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen - zugestimmt.

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