Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-06-07
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Antrag Hämmerle abzulehnen. Für die Abläufe bei der Regelung der Verwahrung sind diese Fachkommissionen jetzt ein wichtiger Bestandteil. Wenn man diese Kommissionen nicht schaffen würde, müsste man das ganze Konzept aussetzen. Solche Kommissionen existieren in [PAGE 572] verschiedensten Kantonen, ohne gesetzliche Grundlage. Im Zuge der Gesamtrevision des Allgemeinen Teils unseres Strafrechtes ist es daher nur angezeigt, dass wir diesen Kommissionen auch ein rechtliches Fundament verschaffen. Auf diese Weise zwingen wir diese Kommissionen und die Vollzugsbehörden, die sie einsetzen, zu geordneten Abläufen. Die Ad-hoc- und Hoppla-hopp-Übungen werden dadurch limitiert.
Herr Hämmerle hat gesagt, er habe rechtsstaatliche Bedenken. Ich finde es rechtsstaatlich bedenklich, wenn Kommissionen mit derart umfassenden Empfehlungsbefugnissen nicht auf einem gesetzlichen Fundament stehen, sondern nur so im luftleeren Raum herumschweben. Es gibt noch das Argument, dass nicht jeder Kanton gezwungen werden sollte, eine solche Kommission zu unterhalten. Die Konkordate können sich auch in dieser Frage behelfen. Wenn ein Fall aus einem entsprechenden Kanton zur Debatte steht, kann man jeweils noch den einen oder andern kantonalen Spezialisten in eine solche Kommission aufnehmen.
Diese Überlegungen bewegen mich, den Antrag Hämmerle abzulehnen. Ich bitte Sie, mir zu folgen.